Sachdarstellung:
Der Tagebau Jänschwalde wird auf Grundlage der
jeweils geltenden Haupt- und Sonderbetriebspläne geführt. Innerhalb der
genehmigten Abbaugrenzen wird die Gewinnung der Rohbraunkohle planmäßig bis zum
Jahresende 2023 abgeschlossen sein.
Am 29.03.1996 wurde ein Erlaubnisbescheid für die
Gewässerbenutzung bis zum 31.12.2022 erteilt. Diese wasserrechtliche Erlaubnis
betrifft konkret folgende Gewässerbenutzungen:
-
das Entnehmen und
Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie
-
das Einleiten des
gehobenen Grundwassers in Gewässer.
Weiterhin wird das Aufstauen, Absenken und
Umleiten von Grundwasser gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG im Zusammenhang mit der
bestehenden Dichtwand beantragt.
Die Einstellung der Kohleförderung sowie die Wiedernutzbarmachung
der Bergbaufolgelandschaft erfolgt gemäß dem Abschlussbetriebsplan im Jahr
2023. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein
Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen
Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschl. der Flutung der
Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit
gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung
und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher
Reduzierung der Fördermengen notwendig.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fortführung bereits bestehender Gewässerbenutzungen nach dem 31.12.2022.
Anlagenverzeichnis: Auszüge aus den Antragsunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt zum
„Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WHG für die
Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023-2044“ in
der vorliegenden Form zur Kenntnis/ gibt folgende Hinweise und
Ergänzungen*):
*)
Nichtzutreffendes streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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