Betreff
Stellungnahme der Gemeinde zum "Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WHG für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023-2044"
Vorlage
Hei/BA/095/2022
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

 

Der Tagebau Jänschwalde wird auf Grundlage der jeweils geltenden Haupt- und Sonderbetriebspläne geführt. Innerhalb der genehmigten Abbaugrenzen wird die Gewinnung der Rohbraunkohle planmäßig bis zum Jahresende 2023 abgeschlossen sein.

 

Am 29.03.1996 wurde ein Erlaubnisbescheid für die Gewässerbenutzung bis zum 31.12.2022 erteilt. Diese wasserrechtliche Erlaubnis betrifft konkret folgende Gewässerbenutzungen:

-          das Entnehmen und Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie

-          das Einleiten des gehobenen Grundwassers in Gewässer.

 

Weiterhin wird das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG im Zusammenhang mit der bestehenden Dichtwand beantragt.

 

Die Einstellung der Kohleförderung sowie die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft erfolgt gemäß dem Abschlussbetriebsplan im Jahr 2023. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschl. der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig.

 

Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fortführung bereits bestehender Gewässerbenutzungen nach dem 31.12.2022.  

Anlagenverzeichnis: Auszüge aus den Antragsunterlagen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt zum „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WHG für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023-2044“ in der vorliegenden Form zur Kenntnis/ gibt folgende Hinweise und Ergänzungen*): 

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes streichen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein: nein

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein: nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung