Sachdarstellung:
Eine leistungsfähige und
zukunftssichere digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für
alle Kommunen. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung
fast aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere
erfordert die digitale Innovation in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen,
Wirtschaft und Verwaltung einen leistungsfähigen Zugang zu den globalen
Datennetzen.
Eine besondere Herausforderung
- technisch und wirtschaftlich - stellt dabei der Ausbau der digitalen
Infrastruktur für Kommunen abseits der großen Ballungsräume dar. Große
Entfernungen führen bei derzeit im Einsatz befindlichen Kupferkabeln zu
Leistungsverlust. Eine Lösung dieses technischen Problems bieten Glasfasernetze
bis zum Haus. Allerdings macht die geringe Einwohnerzahl in den Ortschaften in
Kombination mit der Entfernung den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen oftmals
unwirtschaftlich. Aus diesem Grund ist eine hohe Nachfrage Voraussetzung für
den Ausbau.
Für das Gebiet des Amtes
Peitz hat das Unternehmen Deutsche Glasfaser den Teilnahme- wettbewerb/
Ausschreibung für den Ausbau des Glasfasernetzes gewonnen. Das Unternehmen
strebt im Amt Peitz den flächendeckenden Ausbau einer offenen Glasfaserstruktur
in der Ausbauvariante „Fibre to he Home (FHHT) an.
Die Deutsche Glasfaser baut nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ist gemäß § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur als gewerblicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Melderegister eingetragen. Hinter der Deutschen Glasfaser steht ein niederländischer Investor, der den Breitbandausbau mittels Glasfaser als freier Investor plant und betreibt. Die Ausbaustrategie ist darauf ausgelegt, das errichtete Glasfasernetz nach 2 Jahren an andere Telekommunikationskonzerne zu vermieten.
Bei der FTTH-Technik
wird im Gegensatz zur FTTC-Technik anderer Anbieter (Vectoring der Telekom) das
Glasfaserkabel nicht nur bis zur Grundstücksgrenze, sondern komplett bis in das
Gebäude verlegt. Mit der Glasfasertechnik im FTTH- Ausbau werden derzeit
Übertragungsraten bis zu 1000Mbit’s im Download und Upload erreicht.
Im Hinblick der Digitalisierung sollten sich auch die Kommunen an das Glasfasernetz anschließen lassen.
Es ist zu entscheiden, welche kommunalen Objekte (Anlage1) angebunden werden sollen und in welchem Umfang. Dazu ist ein entsprechender Leistungsvertrag (Anlage 2) abzuschließen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung entsprechende Verträge mit der Deutschen Glasfaser gemäß Vorschlag/ mit Änderungen abzuschließen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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