Betreff
Beschluss zum Abschluss des Kooperationsvertrages "graue Flecken" mit dem LK SPN
Vorlage
AP/OA/111/2022
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung:

Parallel zur Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus in den unterversorgten Gebieten oder den sog. „weißen Flecken“ ist am 24.04.2021 die „Richtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus der telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ zur Förderung sogenannter „grauer Flecken“ (oberhalb 30Mbis’s aber kleiner 1Gbist/s) in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, bis 2025 nahezu flächendeckend gigabitfähige Netze auszubauen.

 

Was bedeutet „Graue Flecken“?

Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die sog. Aufgreifschwelle.

Als sog. „hellgraue Flecken“ gelten Adresspunkte mit Internetanschlüssen, mit Downloadgeschwindigkeiten von 30-99 Mbit/s.

Adresspunkte mit Internetanschlüssen mit Downloadgeschwindigkeiten von 100-200 Mbit/s

(symmetrisch) gelten als dunkelgraue Flecken.

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Zum Anschluss hellgrauer Flecken an ein Glasfasernetz können ab dem Frühjahr 2021 Förderanträge beim Bund gestellt werden.

Für den Anschluss dunkelgrauer Flecken, ist eine Bundesförderung ab dem 01.01.2023 möglich.

Alle sozioökonomischen Schwerpunkte eines Fördergebietes sind unter erleichterten Bedingungen förderfähig.

Die Fördersätze liegen bei 50-70 je nach Steuerkraft der beantragenden Region, eine Ko-Finanzierungsrichtlinie des Landes Brandenburg gibt es derzeit noch nicht. (Stand Schreiben LK SPN 26.01.2022) Nach Aussage des Ministers Herrn Prof. Steinbach wird eine solche nur die Förderung der dunkelgrauen Flecke berücksichtigen. Das Land muss dafür nach derzeitiger Vorausschau 2,56 Mrd. EUR bereitstellen.

 

Seitens des Landes Brandenburg ist für den Ausbau der Grauen Flecken keine Übernahme der 10% Eigenanteile der Kommunen in HSK vorgesehen. Diesbezüglich erfolgte durch den Landkreistag eine Petition an den Bund.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine allseitige Unterstützung von gegenwärtigen Eigenausbaumöglichkeiten der Deutschen Glasfaser sehr ratsam ist, da dort mit Privatkapital ohne kommunale Eigenbeteiligung Bereiche der grauen Flecken erschlossen werden.

 

Vorschlag zum Verfahren im Landkreis:

 

Für die Beteiligung am Förderprogramm zum Ausbau der grauen Flecken ist folgendes Verfahren vom Landkreis vorgesehen.

Die Aufstellung der Gebiete des Landkreises, die die Kriterien „Graue Flecken“ erfüllen sowie eine Kostenschätzung wird im 1. Quartal durch die CIT GmbH erarbeitet.

Grundlage dafür bildet das GIS mit den Breitbanddaten des Landkreises.

Aus der Differenz Adresspunkte des Landkreises – geförderter Ausbau weiße Flecken –

Eigenausbau Deutsche Glasfaser ergeben sich die zur Förderung in Frage kommenden Adresspunkte.

Es ist vorgesehen, wieder in den 6 Losen zu arbeiten, die bereits im Verfahren zum weiße Flecken Ausbau festgelegt wurden.

 

Die Kostenschätzung ergibt sich aus nachfolgender Rechnung:

Summe Investitionskosten= durchschnittlicher Anschlusspreis je Los+ Sicherheitszuschlag* Anzahl der zu versorgenden Anschlusspunkte.

 

Analog des Verfahrens zum Ausbau der „weißen Flecken“ ist eine Vereinbarung mit den Kommunen erforderlich, dass der Landkreis federführend das Verfahren übernimmt.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis sind wir die letzte Kommune die noch keinen Beschluss zum Abschluss dieser Vereinbarung getroffen hat.

 

In der Anlage ist der aktuelle Entwurf dieser Vereinbarung beigefügt, in der nach Änderung der Erstfassung jetzt das Sonderkündigungsrecht (§ 6 (3) der Vereinbarung) präzisiert und erweitert wurde.

Für alle Kommunen besteht nun die Möglichkeit der Kündigung, wenn Sie auf Grundlage der Ergebnisse aus den Planungen, keine Möglichkeit für die Teilnahme an dem Ausbauverfahren sieht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf Vertrag „graue Flecken“

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung, vertreten durch die Amtsdirektorin Frau Elvira Hölzner wird ermächtigt,

für das Amt Peitz die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung

„Graue Flecken“(Anlage) über die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgungssituation mit dem Landkreis Spree-Neiße abzuschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung