Sachdarstellung:
Der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Drachhausen und dem Sportverein Drachhausen 1913 e.V. für das Sportlerheim und die Sportplätze Drachhausen wurde am 08.01.2013, beginnend zum 01.01.2013, geschlossen.
Für den überlassenen Nutzungsgegenstand wurde ein Nutzungsentgelt von 300,- EUR monatlich vereinbart, welches bis heute unverändert ist. Mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes gelten alle Aufwendung zur Bewirtschaftung des Sportlerheimes als abgegolten. Es wurden demnach nur informative Betriebskostenabrechnungen erstellt.
Gemäß § 4 (2) des Nutzungsvertrages wurde eine Anpassung des Nutzungsentgeltes vereinbart, sofern sich der Zuschussbedarf des Objektes für die Gemeinde um mehr als 10% erhöht.
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Kosten und die immer schwieriger werdende Haushaltssituation der Gemeinde wurde in der Sitzung der GV am 19.05.2022 festgelegt, die Höhe des Nutzungsentgeltes zu prüfen.
Unter Berücksichtigung aller umlagefähigen Betriebskosten sowie nach Abzug der Einnahmen aus den Drittnutzungen wurden für die Jahre 2019 bis 2021, ohne Berücksichtigung der Abschreibungen, folgende Aufwendungen und Erträge ermittelt:
2019, AW = 5.824,48 €, ET = 3.760,00 € (12 x 300,00 € zuzüglich 160,00 € aus Drittnutzung), verbleibt Zuschuss Gemeinde = 2.064,48 €
2020, AW = 7.150,58 €, ET = 3.600,00 € (12 x 300,00 €),
verbleibt Zuschuss Gemeinde = 3.550,58 €
2021, AW = 5.520,33 €, ET = 3.920,00 € (12 x 300,00 € zuzüglich 320,00 € aus Drittnutzung), verbleibt Zuschuss Gemeinde = 1.600,33 €.
Im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 liegt der Zuschussbedarf der Gemeinde bei
38,03 %, entspricht einem Nutzungsentgelt in Höhe von 414,09 € monatlich.
Um den Sportverein auch weiterhin zu unterstützen und die Angebote des Vereins- und Breitensports aufrecht zu erhalten wird beabsichtigt, dass Nutzungsentgelt, beginnend zum 01.09.2022, auf monatlich 370,00 € anzupassen.
Anlagenverzeichnis:
Kostenaufstellung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza beschließt die Anpassung des Nutzungsentgeltes für die Nutzung des Sportlerheimes und der Sportplätze Drachhausen auf 370,00 € monatlich, beginnend zum 01.09.2022.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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42211.3501.44110000 |
3301 |
ET |
2022 |
280,00 |
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2023 |
840,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *)
EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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