Sachdarstellung:
Gemäß Brandenburgischen
Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung (SEP) eine Pflichtaufgabe der
Landkreise. Diese wird in der Regel alle fünf Jahre vorgelegt. Die
Schulentwicklungsplanung stellt den Bestand, die Struktur und die Entwicklung
der Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Landkreis dar.
Laut der 6. Fortschreibung
der SEP für die Jahre 2022 – 2027 nimmt die Krabat-Grundschule aufgrund der
steigenden Geburten –und Zuzugsentwicklung einen wichtigen Platz in der
Infrastruktur der Grundschulen ein. Aus der Planungsunterlage ist nun zu
entnehmen, dass die Notwendigkeit der angemerkten Kapazitätserweiterung an der
Grundschule durch den Schulträger zu prüfen ist. Anhand der vorliegenden
Schülerzahlen im Planungszeitraum ist für die Krabat-Grundschule langfristig
eine 2-Zügigkeit vorgesehen.
Der Kreistag hat am
18.05.2022 die SEP für den Planungszeitraum 2022 – 2027 beschlossen. Diese muss
nunmehr durch das Ministerium für Bildung und dem Staatlichen Schulamt Cottbus
bestätigt werden. Die Stellungnahmen liegen noch nicht vor.
Im kommenden Schuljahr 2022
– 2023 werden insgesamt 42 Schüler*innen eingeschult, so dass die
Gesamtschülerzahl auf 202 ansteigen wird. Die Raumkapazitäten sind damit
überschritten. Es besteht mittel-und langfristig großer Handlungsbedarf.
Insofern wird die
Gemeindevertretung gebeten, grundsätzlich der Nutzung von Räumlichkeiten im HdG
mittelfristig als Übergangslösung vorbehaltlich aller erforderlichen
Genehmigungen und Klärung der Kostenverteilung zuzustimmen.
In Betracht kommen Räume im
Nutzungsbereich der Volkssolidarität. Diese könnten vormittags für eine
ausgelagerte Klasse zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der hier zu
betreuenden Schüler*innen wird mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des
Landkreises Spree-Neiße nach baurechtlicher und brandschutztechnischer Prüfung
festgelegt. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss eingereicht und genehmigt
werden (Dauer dieses förmlichen Verfahrens nicht unter zwei Monate). Vorab wird
seitens des Bauamtes des Amtes Peitz ein Vor-Ort-Termin mit den zuständigen
Beteiligten vereinbart.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde stimmt grundsätzlich der Nutzung von Räumlichkeiten im HdG für die Schüler*innen der Krabat-Grundschule zu.
Die Zustimmung wird mittelfristig und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde und der Brandschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße erteilt.
Wie sich die Haushaltssituation im Falle einer Nutzung verändert, kann noch nicht eingeschätzt werden (z. B. Reinigung, Unterhaltung).
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.,Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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Betriebskosten,
Unterhaltung |
2022/23 |
ca. 2000 |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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