Betreff
Grundsatzbeschluss zur Nutzung von Räumlichkeiten im HdG durch die Krabat-Grundschule als mittelfristige Übergangslösung
Vorlage
Jae/BAD/130/2022
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

 

Gemäß Brandenburgischen Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung (SEP) eine Pflichtaufgabe der Landkreise. Diese wird in der Regel alle fünf Jahre vorgelegt. Die Schulentwicklungsplanung stellt den Bestand, die Struktur und die Entwicklung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Landkreis dar.

 

Laut der 6. Fortschreibung der SEP für die Jahre 2022 – 2027 nimmt die Krabat-Grundschule aufgrund der steigenden Geburten –und Zuzugsentwicklung einen wichtigen Platz in der Infrastruktur der Grundschulen ein. Aus der Planungsunterlage ist nun zu entnehmen, dass die Notwendigkeit der angemerkten Kapazitätserweiterung an der Grundschule durch den Schulträger zu prüfen ist. Anhand der vorliegenden Schülerzahlen im Planungszeitraum ist für die Krabat-Grundschule langfristig eine 2-Zügigkeit vorgesehen.

 

Der Kreistag hat am 18.05.2022 die SEP für den Planungszeitraum 2022 – 2027 beschlossen. Diese muss nunmehr durch das Ministerium für Bildung und dem Staatlichen Schulamt Cottbus bestätigt werden. Die Stellungnahmen liegen noch nicht vor.

 

Im kommenden Schuljahr 2022 – 2023 werden insgesamt 42 Schüler*innen eingeschult, so dass die Gesamtschülerzahl auf 202 ansteigen wird. Die Raumkapazitäten sind damit überschritten. Es besteht mittel-und langfristig großer Handlungsbedarf.

 

Insofern wird die Gemeindevertretung gebeten, grundsätzlich der Nutzung von Räumlichkeiten im HdG mittelfristig als Übergangslösung vorbehaltlich aller erforderlichen Genehmigungen und Klärung der Kostenverteilung zuzustimmen.

 

In Betracht kommen Räume im Nutzungsbereich der Volkssolidarität. Diese könnten vormittags für eine ausgelagerte Klasse zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der hier zu betreuenden Schüler*innen wird mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße nach baurechtlicher und brandschutztechnischer Prüfung festgelegt. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss eingereicht und genehmigt werden (Dauer dieses förmlichen Verfahrens nicht unter zwei Monate). Vorab wird seitens des Bauamtes des Amtes Peitz ein Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Beteiligten vereinbart.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zu positionieren.

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde stimmt grundsätzlich der Nutzung von Räumlichkeiten im HdG für die Schüler*innen der Krabat-Grundschule zu.

 

Die Zustimmung wird mittelfristig und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde und der Brandschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße erteilt.

 

Wie sich die Haushaltssituation im Falle einer Nutzung verändert, kann noch nicht eingeschätzt werden (z. B. Reinigung, Unterhaltung).

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.,Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

Betriebskosten, Unterhaltung

2022/23

ca. 2000

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung