Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück hatte mit Beschluss vom 05.04.2022 das Einver-nehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 47/3 der Flur 2 an der Briesniger Straße zugestimmt.
Aus Sicht des Landkreises Spree-Neiße (Genehmigungsbehörde) ist das Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen.
Das Planungsamt gibt den Hinweis, dass mit der Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich nördlich der Briesniger Straße (Hausnummer 5 bis 24) eine Wohnbebauung möglich ist (sh. Anlage). Auch aus naturschutzrechtlicher Sicht ist nach Ermittlung und Sicherung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen eine Entwicklung entlang der Briesniger Straße möglich.
Auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde durch Satzung eine einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist (Ergänzung). Diese Voraussetzung ist hier gegeben.
Der Geltungsbereich der aufzustellenden Ergänzungssatzung umfasst je anteilig den südlichen Bereich der Flurstücke 47/3 und 48 der Flur 2 und grenzt an die rechtskräftige Klarstellungs- und Abrundungssatzung (sh. Anlage). Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ca. 7 Wohnbaustellen geschaffen.
Bei der Satzungsänderung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung anzuwenden.
Für das Verfahren ist ein Planungsbüro zu binden, das u.a. die örtliche Situation kartiert und den Satzungsentwurf mit den gesetzlichen Vorgaben und Planungen der Träger öffentlicher Belange abgleicht. Die Kosten für die Planaufstellung werden vorläufig auf ca. 3.000 € -Brutto- geschätzt. Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung mit der Bezeichnung "Briesniger Straße" zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan mit Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Gemeinde Heinersbrück mit der Bezeichnung "Briesniger Straße".
Voraussetzung zur Beauftragung eines Planungsbüros ist die Genehmigung des Haushaltsplans 2022/ 2023.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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51101.7000/
54315300 |
7602 |
AW |
2022/23 |
ca. 3.000 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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