Sachdarstellung:
Aufgrund der hohen Kosten für Reparaturen und Gebäudeunterhaltung in Höhe von ca. 422.000,00 €- Brutto- für Schulgebäude und Turnhalle der Oberschule „Peitzer Land“ seit 2010 wurde der notwendige Sanierungsaufwand durch ein beauftragtes Ingenieurbüro inkl. Fachplanung HLS und ELT ermittelt und zusammengefasst – siehe Anlage.
Es wird vorgeschlagen, ein „optimiertes“ Sanierungskonzept, in realistische Bauabschnitte geteilt, für beide Gebäude zu erarbeiten und die Möglichkeit, der Beantragung und Bereitstellung von Zuwendungen zu prüfen und zu beantragen. Dazu sind entsprechende Planungsleistungen und bei gesicherter Gesamtfinanzierung Bauleistungen notwendig.
Die vorhandenen – nicht verbrauchten Haushaltsmittel aus 2020 und 2021 in Höhe von
insgesamt 64.900,00 € können übernommen und die Verwendung geändert werden.
Das Gesamtvorhaben wurde als Fördermaßnahme ab 2022 im Amtshaushalt neu geplant und für Folgejahre dargestellt. Die Kosten für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Preissteigerungen wurden ermittelt: Gesamtvolumen von 1.579.917,30 € -Brutto-. Der Haushalt ist entsprechend ab 2024 anzupassen. Es wird angestrebt, über das Programm der ILB – Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (KIP II – Bildung – Schule, Antragstellung bis 30.06.2022) bis zu 90 % Förderung für finanzschwache Kommunen zu erhalten, wobei dann der Eigenanteil ca. 158.000,00 € beträgt. Die Grundsatzförderung beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Im Schulausschuss wurde das Thema ausführlich dargestellt, erläutert und beraten.
Der Schulausschuss empfiehlt einstimmig, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen – vorbehaltlich der Gesamtfinanzierung – in den nächsten Jahren durchzuführen.
Anlagenverzeichnis:
Ermittlung der Leistungen und Kosten –Stand 05/2022
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt:
grundsätzlich die Planung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der Oberschule Peitzer Land mit Schulsporthalle sowie die Ausführung vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuwendungen.
Die Übertragung der vorhandenen Mittel der Kostenstellen 21611.1330/52110000 und 21611.1331/52110000 aus 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 64.923,87 € auf die Kostenstelle 21611.1330/78510000/M: 05 in das Haushaltsjahr 2022 und die Änderung der Verwendung dieser Haushaltsmittel.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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21611.1330/78510000 |
05 |
AZ |
2022 ff |
1.580.000,00 |
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21611.1330/68110000 |
05 |
EZ |
2023 ff |
1.422.000,00 |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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