Sachdarstellung:
Der
beiliegende Antrag der Lausitz Energie Bergbau AG auf Genehmigung nach §4
BImSchG beinhaltet die Errichtung und den Betrieb der Anlage zur Lagerung und
Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
(Sekundär-Rohstoff-Zentrum – SRZ) in 03052 Cottbus, Gemarkung Dissenchen auf
den Teilflächen der Tagesanlagen des Tagebaues Jänschwalde.
Es sollen überwiegend mineralische Abfälle
aufbereitet und zwischengelagert werden. Beantragt wird u.a. auch die
Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 10 t pro
Tag.
Das beantragte Vorhaben fällt somit gemäß §3 der
4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Es ist außerdem die
Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen über einen Zeitraum
von jeweils mehr als einem Jahr geplant. Damit unterliegt das geplante Vorhaben
der UVP-Pflicht.
Anlage: Auszüge aus den Antragsunterlagen
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Heinersbrück nimmt die
Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahren gemäß dem „Antrag der Lausitz
Energie Bergbau AG auf Genehmigung einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von
gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Sekundär-Rohstoff-Zentrum – SRZ) in der vorliegenden Form zur Kenntnis/ gibt folgende Hinweise
und Ergänzungen*):
*) Nichtzutreffendes
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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