Sachdarstellung:
Mit der beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gemeindegebiet Drehnow nördlich der 380-kV-Hochspannungsleitung nördlich der Ortslage Drehnow bis an die nördliche Gemarkungsgrenze will die Gemeinde rechtsverbindliche Festsetzungen für eine städtebauliche Ordnung schaffen, durch welche Anzahl, Standorte, technische Werte und immissionsschutzrechtliche Vorgaben und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geregelt werden.
Während des Planaufstellungsverfahrens und bis zum In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes kann diese beabsichtigte Planung durch die Beantragung und Ausführung anderer Bauvorhaben in diesem Gebiet wesentlich erschwert oder vereitelt werden. Ebenso kann –gemessen an den allgemeinen Planungszielen – eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung mit erheblichen Nachteilen eintreten.
Um dieser Gefahr zu begegnen, kann die Gemeinde gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen. Damit werden die Planungsabsichten der Gemeinde gesichert.
Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen und ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagenverzeichnis:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) wird zur Sicherung der Planungsabsichten der Gemeinde Drehnow für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Drehnow“ eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Drehnow“ ist identisch mit dem Geltungsbereich der Veränderungssperre.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |