Sachdarstellung:
Der erneute Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung ist erforderlich, weil nun auch im OT Bärenbrück der Standort des amtlichen Bekanntmachungskastens neu zu formulieren ist.
In der Sitzung des Amtsausschusses am 01.08.2011 erging durch den Ortsbürgermeister der Hinweis, dass der Bekanntmachungskasten in Bärenbrück nicht vor dem, sondern am Gemeindezentrum angebracht ist. Demzufolge ist auch die Hauptsatzung der Gemeinde Teichland anzupassen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Teichland.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |