Sachdarstellung:
Zur Verkehrsberuhigung im Bereich der B 168, Frankfurter Straße, ist der Bau von geschwindigkeitsdämpfenden Verkehrselementen vorgesehen.
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, Hauptsitz Cottbus hat der Stadt Peitz eine Vereinbarung über den Bau von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen an der B 168 OE Peitz zur Kostenregelung vorgelegt.
In der Vereinbarung ist u.a. festgelegt, dass das Amt Peitz für die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme zuständig ist.
Die Investitionskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Baukosten: ca. 90.000,00 Euro Brutto
Honorar und Nebenkosten: ca.15.000,00 Euro Brutto
Die Baukosten werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen erstattet. Die Honorarkosten sind von der Stadt Peitz zu tragen. Dazu werden 10.000,00 € im Jahr 2011 und 5.000,00 € im Jahr 2012 benötigt.
Für die Vereinbarung und die Kostenübernahme ist die Beschlussfassung erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Vereinbarung vom 02.08.2011
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Vereinbarung über den Bau von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen B 168 OE Peitz aus Richtung Lieberose – Frankfurter Straße –.
Die erforderlichen Mittel werden im Nachtrag 2011 bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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sind bereitzustellen |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |