Betreff
Festlegung des Verfahrens für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Drachhausen/Hochoza gemäß § 73 Abs. 2 BbgKWahlG
Vorlage
Dra/BAD/087/2022
Art
Beschlussvorlage Drachhausen

Sachdarstellung:

Die stellv. Vorsitzende des Wahlausschusses des Amtes Peitz hat am 01.02.2022 den Verlust der Rechtsstellung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Drachhausen, Frau Doreen Krötel, aufgrund ihrer schriftlichen Verzichtserklärung vom 31.01.2022 festgestellt. Die Folge eines solchen Verzichts ist in § 73 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) geregelt: „Scheidet der ehrenamtliche Bürgermeister vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt, so wählt (…) die Gemeindevertretung den neuen ehrenamtlichen Bürgermeister für den Rest der laufenden Wahlperiode. Die Amtszeit des Neugewählten beginnt mit der Annahme der Wahl.“

 

Das Verfahren für die Neuwahl durch die Gemeindevertretung ist weder im BbgKWahlG noch in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt. Der Gesetzgeber hat der Gemeindevertretung somit einen Gestaltungsspielraum gegeben, den sie unter Beachtung sonstiger in Frage kommender rechtlicher Regelungen ausfüllen kann. Für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. der ehrenamtlichen Bürgermeisterin findet letztlich § 40 BbgKVerf Anwendung, da nur eine einzelne Person zu wählen ist.

Die Gemeindevertretung sollte im Interesse der Rechtssicherheit jedoch per Beschluss festlegen, welches Verfahren der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. der ehrenamtlichen Bürgermeisterin vorausgehen soll. Zu beachten ist dabei, dass dieses Verfahren durch allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere das Willkürverbot und eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung, getragen wird. Prinzipiell kann jeder, der das passive Wahlrecht besitzt, in dieses Ehrenamt gewählt werden: § 73 Abs. 2 BbgKWahlG schreibt nicht vor, dass der zu Wählende aus den Reihen der Gemeindevertretung stammen muss.

 

Folgende drei Varianten der Bewerbersuche scheinen praktikabel:

 

I. Die Gemeindevertretung wählt ohne öffentliche Suche nach externen Bewerberinnen und Bewerbern einen Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin aus ihren Reihen. Jeder Gemeindevertreter und jede Gemeindevertreterin hat ein Vorschlagsrecht bzw. kann vorgeschlagen werden.

 

II. Die Gemeindevertretung wählt ohne öffentliche Suche nach weiteren externen Bewerberinnen und Bewerbern auf Vorschlag eines oder mehrerer Gemeindevertreter einen Bürger oder eine Bürgerin, der bzw. die nicht der Gemeindevertretung angehört, der bzw. die jedoch die Kriterien des § 65 Abs. 1 i. V. m. § 11 BbgKWahlG erfüllen muss, zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin. Infrage kämen dafür bspw. in breiten Schichten der Bevölkerung anerkannte Persönlichkeiten aus der Gemeinde.

 

III. Die Gemeindevertretung wählt nach vorheriger öffentlicher Kandidatensuche einen Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin; Kandidatinnen bzw. Kandidaten aus den Reihen der Gemeindevertreter müssen sich in diesem Verfahren ebenfalls bewerben.

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt als Verfahren für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Drachhausen) die Variante …

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung