Sachdarstellung:
In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorge-geben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen / fortzuschreiben ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.
Wegen der engen Verbindung zum Haushaltsplan, und entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts, bedarf es der Notwendigkeit der Fortschreibung des HSK bis zum Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs. Die Haushaltssituation der Stadt Peitz ist in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 als angespannt zu bewerten, da der gesetzliche Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln erreicht werden kann. Der Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg in kommunalen Angelegenheiten Nr. 1/2013 empfiehlt in dieser Situation die Erstellung eines freiwilligen (nicht genehmigungspflichtigen) Haushaltssicherungskonzeptes.
Die Haushaltssatzung der Stadt Peitz für die Haushaltsjahre 2022/2023 weisen einschließlich der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im HSK 2022/2023 ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von 583,9 T€ für 2022 und 626,6 T€ für 2023 aus.
Im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes ist das Zieljahr 2031 zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches geplant worden. Mit dem HSK wird der überragende Konsolidierungs-wille der Stadt Peitz nachgewiesen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept 2022/2023
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz nimmt das freiwillige (nicht genehmigungspflichtige) Haushaltssicherungskonzept 2022/2023 zur Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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