Sachdarstellung:
In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen/fortzuschreiben ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.
Wegen der engen Verbindung zum Haushaltsplan, und entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts, bedarf es bis zum Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs sowohl bei der Aufstellung der Haushaltssatzung als auch beim Erlass einer Nachtragssatzung einer erneuten Beschlussfassung über das HSK (Fortschreibung).
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Teichland für das
Haushaltsjahr 2022 weist einschließlich der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
ein negatives Ergebnis von
1.876,5 T€ und für 2023 ein strukturelles Haushaltsdefizit von 1.906,7 T€ aus.
Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Vorjahresergebnisses ist die
ordentliche Rücklage im Jahr 2016 verbraucht.
Im Haushaltssicherungskonzept ist das Zieljahr 2040 zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches festgelegt worden.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept 2022/2023
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Teichland beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022/2023. Der Haushaltsausgleich soll 2040 erreicht werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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