Betreff
Grundsatzbeschluss zur Trassenführung und zum Grunderwerb Rundweg Cottbuser Ostsee
Vorlage
Tei/BA/131/2022
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Cottbus von 2019 und der aktuellen Fassung von 2022 soll bis 2027/28 der Rundweg um den Cottbuser Ostsee erbaut werden. Der Zuwendungsbescheid für die Planungen liegt vor, Ende Mai 2022 wird die Stadt Cottbus den Förderantrag für den Grunderwerb stellen. Deshalb ist es erforderlich, dass die Gemeinde über die Trassenführung und den Grunderwerb für den Rundweg entscheidet.

 

Der Rundweg in der Gemeinde Teichland (Abschnitt 8) umfasst eine Länge von ca. 3 km mit einer durchschnittlichen Grundstücksbreite von 15 m.

Der vorgesehene Trassenverlauf ist in der Anlage/Lageplan farblich dargestellt:

Variante 1 vorgesehener Verlauf mit Anbindung zum Aussichtspunkt + Abschnitt 2 mit Anbindung zum Schiffsanleger und Strand + (evtl.) Abschnitt 3 mit Ausbau des vorhandenen Weges als Grundlage für einen späteren Rundkurs mit Anbindung zum Sportplatz.

 

Bestandteil des Förderantrages ist eine Auflistung der benötigten bzw. zu erwerbenden Flächen. Der Grunderwerb unterliegt einer Förderung von 95 %, der Eigenanteil von 5% ist durch die Gemeinde aufzubringen. Die für den Rundweg benötigten Flächen sind zum Teil bereits Eigentum der Gemeinde bzw. durch bestehende Verträge ist der Ankauf bereits geregelt (ca. 23.000 m²). Weitere Flächen (ca. 28.000 m²) sollen von der LEAG mittels Ankaufsrechtsvertrag (AKRV) erworben werden.

Dazu wurden bereits Mittel im Haushalt angemeldet. Zur Festlegung des Kaufpreises ist die Bewertung der Flächen (Gutachten) erforderlich. Der Beschluss zum Flächenerwerb und Abschluss eines AKRV wird der Gemeindevertretung zu gegebenem Zeitpunkt (voraus. 3. Quartal 2022) vorgelegt.

 

Erst nach den genauen Planungen können die Flächen für den Rundweg exakt festgelegt werden.

 

Anlagenverzeichnis:

Lageplan zum Trassenverlauf

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den Trassenverlauf des Rundweges Cottbuser Ostsee in den Gemarkungen Maust und Neuendorf, Abschnitt 8, gemäß Lageplan

 

1.  einschließlich der Anbindungen zum Aussichtspunkt und Schiffsanleger (Abschnitt 2)

2.  einschließlich Anbindung zum Sportplatz, Abschnitt 3

 

und beauftragt das Amt Peitz, den Grunderwerb der benötigten Flächen vorzubereiten.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung