Sachdarstellung:
Auf Grundlage der
Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Cottbus von 2019 und der aktuellen
Fassung von 2022 soll bis 2027/28 der Rundweg um den Cottbuser Ostsee erbaut
werden. Der Zuwendungsbescheid für die Planungen liegt vor, Ende Mai 2022 wird
die Stadt Cottbus den Förderantrag für den Grunderwerb stellen. Deshalb ist es
erforderlich, dass die Gemeinde über die Trassenführung und den Grunderwerb für
den Rundweg entscheidet.
Der Rundweg in der
Gemeinde Teichland (Abschnitt 8) umfasst eine Länge von ca. 3 km mit einer
durchschnittlichen Grundstücksbreite von 15 m.
Der vorgesehene
Trassenverlauf ist in der Anlage/Lageplan farblich dargestellt:
Variante 1
vorgesehener Verlauf mit Anbindung zum Aussichtspunkt + Abschnitt 2 mit
Anbindung zum Schiffsanleger und Strand + (evtl.) Abschnitt 3 mit Ausbau
des vorhandenen Weges als Grundlage für einen späteren Rundkurs mit Anbindung
zum Sportplatz.
Bestandteil des
Förderantrages ist eine Auflistung der benötigten bzw. zu erwerbenden Flächen.
Der Grunderwerb unterliegt einer Förderung von 95 %, der Eigenanteil von 5% ist
durch die Gemeinde aufzubringen. Die für den Rundweg benötigten Flächen sind
zum Teil bereits Eigentum der Gemeinde bzw. durch bestehende Verträge ist der
Ankauf bereits geregelt (ca. 23.000 m²). Weitere Flächen (ca. 28.000 m²) sollen
von der LEAG mittels Ankaufsrechtsvertrag (AKRV) erworben werden.
Dazu wurden bereits
Mittel im Haushalt angemeldet. Zur Festlegung des Kaufpreises ist die Bewertung
der Flächen (Gutachten) erforderlich. Der Beschluss zum Flächenerwerb und
Abschluss eines AKRV wird der Gemeindevertretung zu gegebenem Zeitpunkt
(voraus. 3. Quartal 2022) vorgelegt.
Erst nach den
genauen Planungen können die Flächen für den Rundweg exakt festgelegt werden.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan zum Trassenverlauf
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den Trassenverlauf des Rundweges Cottbuser Ostsee in den Gemarkungen Maust und Neuendorf, Abschnitt 8, gemäß Lageplan
1. einschließlich der Anbindungen zum Aussichtspunkt und Schiffsanleger (Abschnitt 2)
2. einschließlich Anbindung zum Sportplatz, Abschnitt 3
und beauftragt das Amt Peitz, den Grunderwerb der benötigten Flächen vorzubereiten.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B.
Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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