Sachdarstellung:
Der Gemeinde Tauer liegt für den Neubau eines Nebengebäudes zur Gartennutzung auf dem Grundstück Drachhausener Straße 6 (Flur 1, Flurstück 310) der Antrag auf Baugenehmigung in Verbindung mit einem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen Bebauungsplans "Wohngebiet an der Drachhausener Straße“ vor.
Der für das Nebengebäude vorgesehene Standort ist im Bebauungsplan als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde aus diesem Grund vorab beantragt. Diesem Antrag hat die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 12.11.2020 zugestimmt mit dem Hinweis, dass der Schuppen aus dem Altbestand des Voreigentümers zurückzubauen ist. Dieser Schuppen ist in den Antragsunterlagen als Abriss gekennzeichnet.
Der Bauantrag mit den Unterlagen vom November 2021 lag der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.12.2021 vor. Das Einvernehmen wurde hierfür nicht erteilt.
Daraufhin wurden die Antragsunterlagen überarbeitet.
Das Gebäude ist nunmehr in seinen Abmaßen reduziert worden und passt sich in der Kubatur den Nebengebäuden an, die in den rückwärtigen Grundstückbereichen in unmittelbarer Umgebung vorhandenen sind.
Die überarbeiteten Bauantragsunterlagen vom März 2022 liegen der Bürgermeisterin vor und können vor der Sitzung bei ihr eingesehen werden.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan
Vorhabenbeschreibung
Lageplan
Ansichten
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag vom März 2022 für den Neubau eines Nebengebäudes zur Gartennutzung auf dem Flurstück 310 der Flur 1 in der Gemarkung Tauer herzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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