Sachdarstellung:
Das Land Brandenburg gewährt mit dem „Goldenen Plan Brandenburg“ Zuwendungen für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten.
Zur Beantragung entsprechender Mittel war es erforderlich, die Nutzungszeit des bestehenden Vertrages zwischen der Stadt Peitz und der SG Eintracht Peitz e.V. zum Objekt Sportlerheim und Sportplätze in Peitz, Straße der Völkerfreundschaft, anzupassen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2021, TOP 10, wurde dahingehend bereits einer Verlängerung der Nutzungszeit bis zum 31.12.2050 zugestimmt.
Des Weiteren ergab sich die Notwendigkeit, den bestehenden Vertrag auf Aktualität und Inhalt zu prüfen. Die beabsichtigten Änderungen wurden mit der SG Eintracht Peitz e.V. entsprechend vorabgestimmt und sind im beiliegenden Vertragsentwurf farblich gekennzeichnet.
Im Wesentlichen wurde der Vertrag in folgenden Punkten überarbeitet:
- § 1 Punkt (6) Satz 2 wurde ersatzlos gestrichen
- § 3 Punkt (2) wurde ersatzlos gestrichen
- § 3 und § 4 wurden zusammengefasst
-Änderung zum Abschluss der Inhaltsversicherung zum Inventar des Nutzers
-Präzisierung zu den derzeit vom Eigentümer vorverauslagten umlagefähigen
Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
- § 6 (neu § 5), neue Grundlage zur Prüfung der Kostenbeteiligung des Eigentümers an
Aufwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung / Erhaltung der baulichen Anlagen und
Freiflächen
- § 6 neu, Regelung zur Untervermietung
Im Hauptausschuss am 28.03.2022, TOP 8 öffentlicher Teil, wurde über den Vertragsentwurf bereits beraten. Der Hauptausschuss hat den Abschluss des vorliegenden Vertragsentwurfes empfohlen.
Anlagenverzeichnis:
-Nutzungsvertrag Bestand
-Nutzungsvertrag neu Entwurf
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Peitz und der SG Eintracht Peitz e.V. 1924 für das Sportlerheim und die Sportplätze in Peitz, Straße der Völkerfreundschaft,
*1 - in der vorliegenden Form.
*2 - mit folgenden Änderungen:
(nichtzutreffendes bitte streichen)
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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42211.2502.52410000 |
2302 |
AW |
2022 2023 2024 |
5.000,00 5.000,00 5.000,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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