Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022/2023 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Die Gemeindevertretung Heinersbrück hat in ihrer Sitzung am 01.02.2022 den Entwurf des Haushaltsplanes 2022/2023 beraten. Gleichzeitig wurde der Ortsbeirat Grötsch zur Haushaltssatzung 2022/2023 angehört.
Der Entwurf der Haushaltsplanung der Gemeinde Heinersbrück für den Doppelhaushalt 2022 & 2023 weist einschließlich der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im HSK ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe 495,5 TEUR für 2022 und 372,8 TEUR für 2023 aus.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2022/2023, Haushaltsplanungsunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 mit den dazugehörigen Unterlagen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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