Sachdarstellung:
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2022 & 2023 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Aus-führung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist für 2022 ein negatives Ergebnis in Höhe von 1815,7 TEUR aus. In 2023 wieder ein strukturelles Defizit in Höhe von 1.900,9 T€ ausgewiesen. Kumuliert ergibt sich ein Defizit im Jahr 2021 in Höhe von 6.586,8 TEUR.
Die negative Entwicklung der Vorjahre ist auf die sehr hohe Rückzahlung von Gewerbesteuern zurück zu führen.
Mit Stand der Eröffnungsbilanz 2011 und den darauffolgenden beschlossenen bzw. vorläufigen Haushaltsabschlüssen sowie der Einschätzung des Ergebnisses für 2021 wurde die Rücklage komplett in 2016 verbraucht. Somit benötigt die Gemeinde Teichland seit 2016 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Die investiven Maßnahmen können nur über die Veräußerungen von Gemeindeeigentum realisiert werden, da eine Finanzierung in dieser Haushaltssituation nicht zum Tragen käme.
In der ersten Lesung werden die Gemeindevertreter gebeten, den Haushalt und Konsolidierungsmaßnahmen für die Sanierung des Haushaltes zu diskutieren.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsunterlagen lt. Inhaltsverzeichnis
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland empfiehlt, in der nächsten Sitzung eine zweite Lesung durchzuführen, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorzunehmen sowie ggfs. die Beschlüsse zum Haushaltssicherungskonzept und zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 & 2023 zu fassen.
Auf Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte werden folgende Konsolidierungs-maßnahmen festgelegt:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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