Sachdarstellung:
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2022 & 2023 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist ein negatives Ergebnis in Höhe von 1.570,1 TEUR für das Haushaltsjahr 2022 und 1.468,6 TEUR für 2023. Zur Liquiditätssicherung sind Investitionskredite in Höhe von 1.225,4 TEUR für 2022 und 545,4 TEUR für 2023 geplant.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft empfahlen den vorliegenden Entwurf zur Beschlussfassung im Amtsausschuss.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsunterlagen lt. Inhaltsverzeichnis
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 mit den dazugehörigen Unterlagen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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