Sachdarstellung:
Im
digitalen Informationszeitalter stehen die Kommunalverwaltungen vor der
Herausforderung, eine moderne und leistungsfähige Verwaltung aufzubauen und
dauerhaft vorzuhalten, die Prozesse innerhalb der Verwaltung sowie mit
Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft zu digitalisieren und dazu den
Investitions- und Fachkräftebedarf im IT-Bereich zu bewältigen. Die Kommunen im
Land Brandenburg treffen verschiedene gesetzliche Verpflichtungen zur Umsetzung
digitaler Verwaltungsprozesse.
Mit dem
Inkrafttreten des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) im
November
2018 nehmen die Anforderungen an die brandenburgischen Kommunen im Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnik weiter zu. Einzurichten sind nach dem
Brandenburgischen E-Government-Gesetz:
• der elektronische Zugang zur Verwaltung
per E-Mail,
•
die Informationsbereitstellung über die Verwaltung in öffentlich
zugänglichen Netzen,
•
elektronische Bezahlmöglichkeiten,
•
die elektronische Rechnungslegung,
•
eine Georeferenzierung,
•
die Bereitstellung von Daten in öffentlich zugänglichen Netzen,
•
die elektronische Aktenführung auf freiwilliger Basis,
•
die elektronische Akteneinsicht,
• sowie die
Verwaltungsprozessoptimierung,
Alle diese Aufgaben sind gleichermaßen
schrittweise zu bewältigen.
Auf Grundlage des § 1 Absatz 1 des
Onlinezugangsgesetz (OZG) werden zudem Bund, Länder und Kommunen verpflichtet,
bis zum Jahr 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Der
IT-Planungsrat des Bundes hat auf der kommunalen Ebene rund 460
Verwaltungsleistungen eruiert, die digital anzubieten sind.
Des
Weiteren besteht erhöhter Investitionsbedarf in die technische Infrastruktur
der Verwaltung aufgrund externer Einflüsse wie zum Beispiel die technische Um-
bzw. Aufrüstung aufgrund IT-Sicherheitsanforderungen und
datenschutzrechtlicher Vorgaben (EU-DSGVO). Ferner gilt es dem Fachkräftemangel
mit effizienten Mitteln entgegenzuwirken.
In
den vergangenen Jahren hat sich somit eine stetig steigende Komplexität und
Verfügbarkeitsanforderung an die technikunterstützte Informationsverarbeitung
des gemeindlichen Wirkungskreises ergeben, die mit steigenden IT-Kosten
einhergehen und in den kommenden Jahren aufgrund der oben genannten
gesetzlichen Anforderungen anhalten werden, der mit entsprechend
hochverfügbaren technischen Infrastrukturen Rechnung getragen werden muss.
Bislang
verfügten die brandenburgischen Kommunen über keinen kommunalen
IT-Dienstleister innerhalb des Landes Brandenburg, der umfassende technische
Dienstleistungen für Städte, Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden
bereitstellte.
Um
die anstehenden Aufgaben effektiv zu bewältigen, bedarf es insofern einer
Flankierung durch kommunale Selbstverwaltungsstrukturen. Ein leistungsfähiger
kommunaler IT-Zweck- verband kann die interkommunale Antwort auf die
anstehenden Herausforderungen in den Bereichen E-Government, OZG-Umsetzung und
Digitalisierung auf der gemeindlichen Ebene sein.
Erste
sehr gute Erfahrungen wurde auf Ebene der Städte, Gemeinden und Ämter bei der
Realisierung der elektronischen Personenstandsregister gemacht. Seit dem Jahr
2012 wird diese Aufgabe für fast alle Standesämter in gemeinsamer Kooperation
mit dem Kommunalen Rechenzentrum Cottbus (KRZ Cottbus als Eigenbetrieb der
Stadt Cottbus) sehr erfolgreich realisiert. Alle Standesämter (nur 5
brandenburgische Standesämter nutzen andere Lösungen) sind mit der Wahrnehmung
der Aufgabe durch das KRZ Cottbus sehr zufrieden. Die Aufgabe wird in Cottbus
effizient und zuverlässig durchgeführt.
Neben
der Führung der elektronischen Personenstandsregister hat das KRZ Cottbus als
kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Cottbus seit dem Jahr 2011 mittlerweile 10
Jahre Erfahrungen als kommunaler IT-Dienstleister erworben. Er hat sich dabei
ein gewachsenes Knowhow in diesem Bereich angeeignet. Er verfügt über
langjährige praktische Erfahrungen bei der Betreuung und dem Betrieb eines
BSI-zertifizierungsfähigen Hochleistungsrechenzentrums mit derzeit ca. 600
virtuellen Servern, 1.400 Arbeitsplätzen sowie 120 Fachverfahren für der Stadt
Cottbus. Es betreut daneben weitere Mandanten wie die Landesstiftung
Fürst-Pückler-Museum. Die Stadt Cottbus bietet jetzt allen Kommunen die Nutzung
des KRZ Cottbus für weitere Aufgaben unter der Fortführung als Zweckverband an.
Der
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg übernimmt alle klassischen Aufgaben
eines - in den meisten Bundesländern eingeführten - kommunalen
IT-Dienstleisters. Er wird mittels Schnittstellenschaffung und Standardisierung
zudem Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetz schnell, zuverlässig und
nutzerorientiert anbieten können.
Online-Verwaltungsleistungen
und Digitalisierungsprojekte können durch Konzentration, Vernetzung und
Spezialisierung in interkommunaler Kooperation über den Zweckverband effektiver
und schneller ausgerollt werden. Durch die Bündelung der IT-Ressourcen kann
eine Steigerung der Leistungsfähigkeit, verbunden mit der Steigerung der
Auslastungen der Investitionen, erzielt werden.
Die Gründungsmitglieder haben im März
und Juni 2019 im Rahmen entsprechender Befragungen zur Erhebung des Bedarfs an
IT-Leistungen bekundet, welchen Aufgaben sich der Zweckverband vordringlich
annehmen soll. Folgende Aufgaben wurden von den Gründungsmitgliedern
priorisiert, diese Priorisierung wird in das derzeit zu erarbeitende
Arbeitsprogramm 2020/2021 aufgenommen werden:
❖ Beratung im Bereich E-Government,
IT-Strategie sowie der IT-Sicherheit
❖ Hosting von zunächst sechs
Fachverfahren:
1.
Meldewesen: Fachverfahren Meso inklusive Umstellung auf die neue
Softwaregeneration VOIS, Fa. HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
2.
Gewerbewesen: Fachverfahren Geso inklusive Umstellung auf die neue
Softwaregeneration VOIS, Fa. HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
3.
Kommunales Finanzwesen: Fachverfahren „pro Doppik“, H&H
Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH
4.
Personenstandswesen: Fachverfahren AutiSta® und Zentrales
elektronisches Personenstandsregister, Fa. Verlag für Standesamtswesen
5.
Liegenschaftswesen: Fachverfahren Archikart, Fa. ARCHIKART
Software AG
6.
Personalabrechnung und Personalmanagement: Fachverfahren P&l
LOGA, Fa. P&l Personal & Informatik AG
❖ Dokumentenmanagementsystem zur Führung
elektronischer Akten
❖ Aus- und Fortbildung im Bereich der
kommunalen Fachverfahren
❖ Unterstützungsleistungen im Bereich des
Datenschutzes.
❖
Nach der Umsetzung der oben genannten prioritären Bedarfe können
die Zweckverbandsmitglieder alle gemäß Verbandssatzung festgelegten Leistungen
beim Zweckverband abrufen sowie die Durchführung weiterer Aufgaben
priorisieren. Dabei können die Verbandsmitglieder alle kommunalen
IT-Dienstleistungen des Zweckverbandes ganz oder teilweise in freier
Entscheidung nutzen (Cafeteria-Prinzip); es gibt keinen Kontrahierungszwang.
Durch den Abschluss von Rahmenverträgen und gemeinsamen Ausschreibungen werden
im Zweckverband Synergieeffekte genutzt werden können.
❖
Die Vereinbarung über die Verbandssatzung des Zweckverbandes mit
20 Gründungsmitgliedern wurde vom Ministerium des Innern und für Kommunales des
Landes Brandenburg am 10. März 2020 kommunalaufsichtlich genehmigt und am 8.
April 2020 im Amtsblatt für Brandenburg, Nummer 14, Seite 290, öffentlich
bekannt gemacht. Am Tag nach der Bekanntmachung, den 9. April 2020, ist der
Zweckverband entstanden. Alle Gründungsmitglieder sind in der Anlage 1 der
Verbandssatzung aufgeführt.
❖
In der konstituierenden Verbandsversammlung am 20. Mai 2020 in der
Stadt Hohen Neuendorf haben die 20 Verbandsmitglieder einstimmig den Beitritt
zum Zweckverband der nachfolgenden neun Kommunen mit der Ersten
Änderungssatzung beschlossen: Amt Lindow (Mark,) Gemeinde Heideblick, Amt
Kleine Elster (Niederlausitz), Stadt Altlandsberg, Gemeinde Panketal, Amt
Niemegk, Gemeinde Märkische Heide, Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin sowie Stadt
Fürstenberg/Havel.
❖
Die Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ enthält darüber hinaus die Änderung des
Namens des Zweckverbandes in Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, die Änderung der Regelung zur örtlichen
Prüfung des § 14 sowie einige redaktionelle Änderungen. Der Antrag auf
Genehmigung der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung wurde am 12. Juni
2020 gestellt und vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes
Brandenburg am 23. Juni 2020 erteilt. Die Erste Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung ist am 15. Juli 2020 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28, Seite
617, bekannt gemacht worden und am 16. Juli 2020 wirksam in Kraft getreten.
❖
In der 2. Verbandsversammlung am 24. September 2020 in der Stadt
Cottbus haben die 29 Verbandsmitglieder einstimmig den Beitritt zum
Zweckverband der nachfolgenden acht Kommunen mit der Zweiten Änderungssatzung
beschlossen: Stadt Bernau bei Berlin, Gemeinde Michendorf, Amt
Biesenthal-Barnim, Gemeinde Schorfheide, Stadt Beelitz, Landeshauptstadt
Potsdam, Stadt Kremmen, Gemeinde Zeuthen.
❖
Der Antrag auf Genehmigung der 2. Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung wurde vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes
Brandenburg am 2. Dezember 2020 erteilt. Die Zweite Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung ist am 23. Dezember 2020 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 51, Seite
1339, bekannt gemacht worden und am 24. Dezember 2020 wirksam in Kraft
getreten.
❖
Am 11.März 2021 hat die Verbandsversammlung in Ihrer 4. Sitzung
den Beitritt zum Zweckverband nachfolgender Kommunen beschlossen: Amt Brück,
Amt Gransee und Gemeinden; Gemeinde Heidesee; Gemeinde Schipkau; Stadt
Falkensee; Stadt Lauchhammer; Stadt Werneuchen
❖
Der Antrag auf Genehmigung der 3. Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung wurde vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes
Brandenburg am 10. Mai 2021 erteilt. Die Dritte Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung ist am 2. Juni 2021 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21, Seite
493, bekannt gemacht worden 03.06 wirksam.
❖ In der 5. Verbandsversammlung am 01.12.2021 wurde der Beitritt nachfolgender Kommunen einstimmig beschlossen: Amt Dahme/Mark, Amt Elsterland, Gemeinde Tauche, Gemeinde Woltersdorf, Gemeinde Wustermark, Stadt Bad Freienwalde (Oder), Stadt Wittstock/Dosse, Zweckverband Bauhof TKS
❖
Der Antrag auf Genehmigung der 4. Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung wurde vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes
Brandenburg am 03.Februar 2022 erteilt. Die Vierte Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung ist am 23.
Februar 2022 im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht worden und 24 02.22
wirksam.
Die
Stimmrechte der Verbandsmitglieder sind in § 6 der Verbandssatzung geregelt und
richten sich nach den Umsatzerlösen des Vorjahres. In den ersten beiden
Kalenderjahren nach der Zweckverbandsbildung haben die Verbandsmitglieder die
in der Anlage 2 geregelten Stimmen. Auf das Amt Peitz/ Picnjo entfallen 5
Stimmen.
Die
vom Zweckverband erhobenen Entgelte sollen die Kosten für die
Leistungserbringung decken. Nur bei darüberhinausgehendem Finanzbedarf wird
eine Verbandsumlage erhoben, die sich am Stimmverhältnis der Mitglieder
untereinander (und damit faktisch am Umsatz des Vorjahres) festmacht. Die
Kosten, die mit der Mitgliedschaft zum Zweckverband auf das jeweilige Mitglied
entfallen, können sich mit aufwachsender Mitgliederzahl verringern.
Das
Amt Peitz/ Picnjo wird in der Anfangsphase vor allem die
IT-Entwicklungsberatung, das Know-how bezüglich E-Akten und Prozessen sowie
Betreuung und Support vorhandener Fachanwendungen nutzen.
Zudem erhebt der Zweckverband für fünf
Jahre einen jährlichen Mitgliedsbeitrag:
1.
in Höhe von 2.000,- Euro netto
für Mitglieder bis 9.999 Einwohnern,
2.
in Höhe von 4.000,- Euro netto
für Mitglieder mit 10.000 bis 24.999
Einwohnern,
3.
in Höhe von 6.000,- Euro netto
für Mitglieder ab 25.000 Einwohnern.
Das
Amt Peitz/Picnjo hat mit derzeit 10.942 Einwohner (Stand:08.02.2022) für fünf Jahre einen jährlichen
Mitgliedsbeitrag von 4.000- Euro zu entrichten. Alle weiteren Leistungen sind
nach dem Leistungsportfolio des Zweckverbandes (ohne Kontrahierungszwang)
abrufbar. Der Zweckverband erweitert Leistungsportfolio bedarfsgerecht und
schrittweise.
Die
Vorteile der Bildung des Zweckverbandes sind u.a. die Steigerung der
IT-Sicherheit bei stetig wachsenden Anforderungen sowie der effektivere Schutz
personenbezogener Daten. Der Zweckverband wird seine Dienstleistungen aus einem
BSI-zertifizierungsfähigen Hochleistungsrechenzentrum des Technischen
Finanzamtes Cottbus anbieten. Durch die Aufteilung in mehrere Sicherheitsbereiche,
den Einsatz von Brandmelde- und Löschanlagen, hochmoderne Klimatechnik, die
redundante Anbindung an das Telekommunikations- und Elektrizitätsnetz und der
Einsatzbereitschaft eines Notstromgenerators werden hohe bauliche und
datenschutzrechtliche Sicherheitsstandards sowie Anforderungen an die
Hochverfügbarkeit der technischen Infrastrukturen und Leistungserbringungen
erfüllt.
Der
administrative IT-Fachbereich vor Ort kann durch Konzentration, Vernetzung und
Spezialisierung der IT-Aufgaben unterstützt und entlastet werden. Durch
einheitliche, effiziente und durch digital unterstützte Prozesse können
verwaltungsinterne Abläufe und Entscheidungsprozesse gestrafft und die Qualität
der Leistungen für Bürger und Unternehmen verbessert werden.
Die
gemeinsame Auswahl und der gemeinsame Betrieb von IT-Anwendungen tragen zur
kommunalübergreifenden IT-Standardisierung bei, mit der schnell und flexibel
auf neue gesetzliche Anforderungen und Vorgaben zur Umsetzung von Onlineangeboten
reagiert werden kann.
Strategische kommunale Ziele können
durch die interkommunale Kooperation effizienter miteinander verfolgt und
umgesetzt werden. Die Verbandsmitglieder können als gemeinsamer Partner eine
viel stärkere Position gegenüber Dritten, wie den Fachverfahrensherstellern und
weiteren Dienstleistern, einnehmen und vertreten.
Die
nachhaltige Beherrschung der Kostenentwicklung im IT-Bereich durch die
Erschließung von Synergiepotentialen bietet nicht zuletzt einen wesentlichen
Vorteil bei stetig steigenden IT-Kosten. Mit weiteren Beitritten
brandenburgischer Kommunen zum Zweckverband ist aufgrund der rasanten
Entwicklung der IT-System, der wachsenden Komplexität kommunaler Fachverfahren,
der stetig wachsenden Anforderungen im IT-Sicherheitsbereich sowie der
fortschreitenden Vernetzung bestehender Register und Fachbereiche zu rechnen.
Der
Beitrittsantrag zum Beitritt zum Zweckverband bedarf einer Zustimmung der
Verbandsversammlung. Wegen der dafür notwendigen Änderung der Verbandssatzung
kann das konkrete Datum des Beitritts von der Stadt, der Gemeinde, dem Amt, der
Verbandsgemeinde nicht vorgegeben werden. Aus diesem Grund wird im
Beschlusstext unter Ziffer 1 vom „nächstmöglichen Zeitpunkt“ gesprochen.
Anlagenverzeichnis:
Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg inklusive Anlagen 1 und 2
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt:
1. Das Amt Peitz tritt dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg unter Bezugnahme auf die beigefügte Verbandssatzung nebst Anlagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitglied bei.
2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag zum Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband zu richten (§32 Abs. 1 S. 1 GKGBbg).
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen (§ 32 Abs. 1 S.2 GKGBbg)
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
ja |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11107.1001/5291100 |
1207 |
AW |
2022 |
4.000,00 |
|
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2023 |
4.000,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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