Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza hat in öffentlicher Sitzung am 18.11.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Dorfstraße“ in der Gemeinde Drachhausen/ Hochoza in der Fassung Dezember 2021 beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Planentwurf in der Fassung vom Dezember 2021 lag einschließlich seiner Begründung in der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 öffentlich aus.
Jedermann hatte die Gelegenheit, Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind im beiliegenden Abwägungsprotokoll erfasst.
Sie sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen, die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Das Abwägungsprotokoll ist durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsprotokoll
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt das Protokoll zum Abwägungsverfahren der eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „An der Dorfstraße“ in der Gemeinde Drachhausen/Hochoza in der Fassung vom Dezember 2021
in der vorliegenden Form.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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