Sachdarstellung:
Nach Prüfung der Hauptsatzung der Gemeinde (beschlossen von der Gemeindevertretung am 09.06.2010) durch die Kommunalaufsicht des Landkreises wurde das Amt mit Schreiben vom 26.05.2011 informiert, dass ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften vorliegt, demnach die Hauptsatzung formell fehlerhaft entstanden und somit grundsätzlich nichtig ist.
Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Frist zur öffentlichen Bekanntmachung der Gemeindevertretersitzung am 09.06.2010 nicht eingehalten wurde. Die Aushänge der Bekanntmachung zur Sitzung erfolgten also nicht fristgerecht.
Da dieser Verfahrensfehler aber nicht innerhalb eines Jahres ab Bekanntmachung der Satzung gerügt bzw. beanstandet wurde, ist die Ausschlussfrist somit verstrichen und dieser Fehler unbeachtlich und die Hauptsatzung trotz des Fehlers wirksam.
Nach Beratung im Amt empfehlen wir jedoch, die Hauptsatzung neu zu beschließen.
Gleichzeitig wurde in § 5 Abs. 3 (Gemeindevertretung/Wertgrenzen) die Formulierung angepasst.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |