Sachdarstellung:
Das Land Brandenburg
hat ein Programm aufgelegt, wonach bis zum 30.03.2022 ein Antrag auf Gewährung
einer Zuwendung für die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen
(FNP) gestellt werden kann.
Die amtsangehörigen
Gemeinden haben die Aufstellung eines FNP für ihr Gemeindegebiet grundsätzlich
bestätigt. Die formellen Aufstellungs-
und Änderungsbeschlüsse werden nunmehr für die Antragstellung vorbereitet.
Eine Voraussetzung
zur Beantragung eines Zuschusses ist, dass ein Kooperationsvertrag zur
Aufstellung eines gemeinsamen FNP geschlossen ist.
Gemäß
Grundsatzbeschluss vom 16.11.2021, Beschluss-Nr.: Tei/BA/114/2021, hat die
Verwaltung des Amtes Peitz hat den Entwurf der öffentlich-rechtlichen
Kooperations-vereinbarung zur Aufstellung eines gemeinsamen FNP der Gemeinden
des Amtes Peitz (Anlage) ausgearbeitet. Diese wird nunmehr den jeweiligen
Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland wird um Zustimmung zur vorliegenden
Vereinbarung gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Vereinbarung vom 02.02.2022 inkl. Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo zuzustimmen (*)/ mit folgenden Hinweisen zuzustimmen …(*).
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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