Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom
14.12.2021 hat die Firma Haus-Vertrieb
und Immobilien, Herr Klaus-Peter Thiel einen Antrag auf Aufstellung einer
Ergänzungssatzung für den Bereich Groß Lieskower Straße im OT Neuendorf
gestellt.
Der Geltungsbereich
soll je anteilig die Flurstücke 41, 42, 43/5 und 74 der Flur 3 in der Gemarkung
Neuendorf umfassen. Vorgesehen ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen
Zulässigkeitsvoraussetzungen für weitere Wohnbauvorhaben.
Nähere Erläuterungen
können dem Konzept (Anlage 1) entnommen werden. Der Antragsteller übernimmt die
Kosten des Planverfahrens.
Nach Beratung mit
dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße (Genehmigungsbehörde) hat
sich herausgestellt, dass die Aufstellung einer Ergänzungs-satzung wie
beantragt nicht möglich ist.
Wenn die Gemeinde
einer baulichen Entwicklung an dieser Stelle zustimmt besteht die Möglichkeit, den gesamten Bereich der Groß
Lieskower Straße (Anlage 2) zu betrachten und eine Klarstellungssatzung in
Verbindung mit einer Ergänzungs- und Entwicklungssatzung aufzustellen.
Das
Planaufstellungsverfahren würde auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch
erfolgen. Demnach kann die Gemeinde durch Satzung
1. die Grenzen für
im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Klarstellung),
2. bebaute Bereiche
im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die
Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind (Entwicklung)
3. einzelne
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen,
wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden
Bereichs entsprechend geprägt sind (Ergänzung).
Der Antragsteller geht mit diesem Vorschlag mit.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland wird gebeten, sich zur Aufstellung einer Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung mit der Bezeichnung "Groß Lieskower Straße" zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
1.1 - Konzept zur Antragstellung
1.2 - Lageplan zum Konzept
2 - Geltungsbereich der Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 - 3 Baugesetzbuch mit der Bezeichnung "Groß Lieskower Straße" in der Gemeinde Teichland/Gatojce OT Neuendorf.
Alle mit dem Planverfahren entstehenden Kosten sind vom Antragsteller, der Firma Haus-Vertrieb und Immobilien, Herr Klaus-Peter Thiel, zu tragen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Produkt/Kostenstelle |
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(ET, AW)* |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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