Sachdarstellung:
Das Land Brandenburg hat ein Programm aufgelegt, wonach bis zum 30.03.2022 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen (FNP) gestellt werden kann.
Eine Voraussetzung zur Beantragung eines Zuschusses ist, dass ein Kooperationsvertrag zur Aufstellung eines gemeinsamen FNP geschlossen ist.
Die amtsangehörigen Gemeinden haben die Aufstellung eines FNP für ihr Gemeindegebiet grundsätzlich bestätigt. Die formellen Aufstellungs- und Änderungsbeschlüsse werden nunmehr für die Antragstellung vorbereitet.
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 04.11.2021, Beschluss-Nr.: Jae/BA/100/2021, hat die Verwaltung des Amtes Peitz hat den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Kooperations-vereinbarung zur Aufstellung eines gemeinsamen FNP der Gemeinden des Amtes Peitz (Anlage) ausgearbeitet. Diese wird nunmehr den jeweiligen Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde wird um Zustimmung zur vorliegenden Vereinbarung gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Vereinbarung vom 20.01.2022 inkl. Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde beschließt, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo zuzustimmen (*)/ mit folgenden Hinweisen zuzustimmen …(*).
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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