Sachdarstellung:
Die Bürgergemeinschaft Tauer Schönhöhe e.V. stellte einen Antrag auf Nutzung einer Teilfläche auf dem Gelände des Sportplatzes zur Errichtung und Betreibung eines Kinderspielplatzes.
Die Nutzung einer Teilfläche aus dem Flurstück 281, Flur 2, Gemarkung Tauer kann unentgeltlich überlassen werden, sofern die Bürgergemeinschaft Tauer Schönhöhe e.V. sämtliche Pflichten aus der Errichtung und Pflege der Anlage übernimmt.
Alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind konkret in einem Nutzungsvertrag festgehalten. Dieser wird als Anlage beigefügt.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, der Nutzungsüberlassung zuzustimmen oder diese abzulehnen.
Anlagenverzeichnis:
- Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Tauer und der Bürgergemeinschaft Tauer Schönhöhe e.V.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, ein Teilstück des Flurstückes 281, Flur 2, Gemarkung Tauer der Bürgergemeinschaft Tauer Schönhöhe e.V. zur Errichtung und Betreibung eines Kinderspielplatzes zur Nutzung zu überlassen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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