Sachdarstellung:
Die Firma Dussmann Service Deutschland GmbH versorgt seit
mehreren Jahren die Kita „Spatzennest“ Tauer mit Mittagessen.
Zum 01.02.2022 wurde eine Preissteigerung durch die Firma angezeigt, die eine
Anpassung der Essengeldsatzung notwendig macht.
Laut KitaG darf den Eltern lediglich der Gegenwert in Rechnung gestellt werden, den sie dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der Einrichtung zu Mittag essen. Der Caterer hat eine Kalkulation der Essenpreise vorzulegen. Anhand dessen wird der Anteil des Warenwertes und der Betriebskosten auf die Eltern umgelegt. Das Essengeld für ein Hortkind würde demnach beispielsweise 2,14 € betragen.
Laut eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2014 mit der
Bezeichnung VG 10 K 4203/13 bemisst sich der Wert der ersparten
Eigenaufwendungen lediglich auf 1,70 € p. P.
Betrachtet man die Inflationsraten der Jahre 2016-2021, so würde sich der Wert
auf 1,94 € p. P. erhöhen. Dies wäre nunmehr ein rechtlich sicherer Preis für
den Elternanteil am Mittagessen. Der Trägeranteil würde sich dementsprechend
verändern.
Mit der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Spatzennest“ der Gemeinde Tauer (Essengeldsatzung) betragen die ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) ab dem 01.02.2022:
Krippenkinder: 1,88
€ pro Portion
Kindergartenkinder: 1,88
€ pro Portion
Hortkinder: 1,94
€ pro Portion
Der Trägeranteil beträgt:
Krippenkinder: 0,92
€ pro Portion
Kindergartenkinder: 0,92
€ pro Portion
Hortkinder: 1,17
€ pro Portion
Anlagenverzeichnis:
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Spatzennest“ der Gemeinde Tauer (Essengeldsatzung)
Anlage 1 zur Festlegung der Höhe des Essengeldes gem. § 17 KitaG
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer / Turjej beschließt die 3.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der
Kindertagesstätte „Spatzennest“ der Gemeinde Tauer (Essengeldsatzung).
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||