Sachdarstellung:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 beschlossen, den Radweg an der L474 zu realisieren und dafür Mittel aus dem Strukturfonds zu beantragen.
Der Radweg tangiert die Gemarkungen Peitz, Teichland, Jänschwalde und Heinersbrück.
Folgender Planungsstand wurde erreicht: Das Vorhaben wurde in der Werkstatt 3 der WRL
am 12.08.2021 bestätigt.
Die IMAG (Interministerielle Arbeitsgruppe) hat eine Förderung in Höhe von 95 v.H. bestätigt. Somit verbleibt ein Eigenanteil von ca. 225.000,00 €. Dieser Eigenanteil wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen nicht übernommen und muss durch das Amt Peitz, gesplittet über 6 Jahre, bereitgestellt werden. Dabei wird der größte Anteil während der Bauphase 2025/2026 benötigt. In den Jahren 2022 bis 2024 ist das Planfeststellungsverfahren zu führen. Die Übergabe des Radweges an den Landesbetrieb Straßenwesen erfolgt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Der Amtsausschuss wird gebeten, sich zum Sachverhalt zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt für das Projekt, Errichtung eines Radweges von Peitz nach Heinersbrück an der L474 den Eigenanteil in Höhe von ca. 225.000,-€ zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Planung
in den HH 2022-2026 |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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