Betreff
Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans der Stadt Cottbus "Schwimmende Photovoltaik Cottbuser Ostsee" (hier: frühzeitige Beteiligung der Gemeinde Teichland als Nachbargemeinde)
Vorlage
Tei/BA/116/2021
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus hat die Aufstellung eines Bebauungs-plans für das Sondergebiet „Schwimmende Photovoltaikanlage - Cottbuser Ostsee“ beschlossen. Das Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Errichtung einer Floating-Photovoltaik-Anlage (FPV-Anlage) zur umweltgerechten Erzeugung von Strom im Sinne der Förderung zur Nutzung regenerativer Energieformen. Im Parallelverfahren wird der Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Cottbus erarbeitet. Die Unterlagen, die unter www.cottbus.de/bauplanung zur Einsichtnahme bereitgestellt sind, bestehen aus:

-     der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen,

-     der Begründung und

-     den Umweltinformationen sowie

-     dem Vorentwurf der Änderung des FNP mit Begründung.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der TÖB, Behörden und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Teichland gebeten, sich zu der beabsichtigten Planung zu äußern und Auf-schluss über die von ihr beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstige Maßnahmen zu geben, soweit diese für die Entwicklung dieses Baugebiets bedeutsam sein werden und wenn notwendig, um Hinweise zu Umfang und Detaillierungsgrad in Bezug auf die Ermittlung der Umweltbelange, die sich aus der Kenntnis des Territoriums ergeben.

 

Das Projekt wurde den Gemeindevertretern in der Sitzung am 10.08.2021 vorgestellt.

Im Ergebnis steht die Gemeinde dem Vorhaben kritisch gegenüber. Aus Sicht der touristischen Entwicklung und Nutzung sollte die Anlage in südliche Richtung verschoben werden.

Nach Einsicht in die jetzt bereitgestellten Planunterlagen ergeben sich folgende Hinweise:

-       Nach Beendigung des Kraftwerkbetriebs sollte die Hochspannungsleitung zurückgebaut werden. Mit der vorliegenden Planung ist davon auszugehen, dass diese Versorgungs-leitungen weiterhin benötigt werden. Damit ist die Entwicklung von Freiflächen in der Gemeinde eingeschränkt.

-       In Verbindung mit der touristischen Nutzung des Sees für den Bootsverkehr sollte der Bereich zwischen Stadthafen und Sportboothafen freigehalten werden. Da der Südraum durch den sanften Tourismus und weniger durch den aktiven Tourismus genutzt wird, wären mit der Verschiebung der Anlage in südliche Richtung weniger Nutzungskonflikte verbunden. Des Weiteren wären Naturschutzbereiche von Anlage weniger beeinträchtigt.

 

Anlagenverzeichnis:

Planzeichnung

weitere Unterlagen sh. www.cottbus.de/bauplanung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplans der Stadt Cottbus "Schwimmende Photovoltaik Cottbuser Ostsee" in der Fassung vom 08.10.2021 ohne Hinweise*/ mit folgenden Hinweisen …………….*

zur Kenntnis.

 

*Nicht Zutreffendes bitte streichen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung