Sachdarstellung:
Siehe Sachdarstellung zum Beschluss Nr. Dra/BA/068/2021 vom 26.08.2021.
Die Gemeindevertretung Drachhausen hat in öffentlicher Sitzung am 26.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) „An der Dorfstraße“ in der Gemeinde Drachhausen/Hochoza beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in Form einer öffentlichen Auslegung des beiliegenden Entwurfes statt. Der Entwurf in der Fassung Oktober 2021 liegt einschließlich seiner Begründung vom 23.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 im Amt Peitz, Schulstraße 6 in 03185 Peitz zu jedermanns Einsicht öffentlich aus
Der erarbeitete Planentwurf wird in der Gemeindevertretersitzung am 18.11.2021 vorgestellt und erläutert.
Anlagenverzeichnis:
Planentwurf mit Begründung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „An der Dorfstraße“ in der Fassung vom Oktober 2021 und billigt die Begründung.
Dieser Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.
Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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