Sachdarstellung:
Gemäß § 1
Baugesetzbuch hat die Gemeinde einen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen
bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die Entwicklung und Ordnung ihres
Gemeinde-gebietes erforderlich ist.
Der FNP stellt die
Art der Flächennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, die
sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergeben, in den grundsätzlichen Zügen
dar. Er gibt Auskunft über mögliche Bauflächen und Baugebiete sowie
Verkehrs-flächen und Grünanlagen. Der FNP ist die Grundlage, auf der
Bebauungspläne entstehen. Er dient als Entscheidungsgrundlage für
weiterführende Fachplanungen, u.a. auch für Begründungen bei der Beantragung
von Fördermitteln für einzelne Bauvorhaben.
Grundlage für
bisherige Entscheidungen ist der FNP der Gemeinde Teichland, der seit
19.01.2012 rechtswirksam ist.
Aufgrund der
aktuellen Entwicklungen, u.a. im Zusammenhang mit dem Strukturwandel aufgrund
des Kohleausstiegs, sind die Bauleitplanungen für die künftige Entwicklung der
Gemeinden zu überarbeiten.
Für die Aufstellung
und Änderung von FNP hat das Land ein Programm aufgelegt, wonach bis zum
30.03.2022 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden kann.
Voraussetzungen zur
Beantragung eines Zuschusses sind, dass
- mindestens zwei
amtsangehörige Gemeinden einen gemeinsamen FNP aufstellen,
- ein
Aufstellungsbeschluss durch die jeweilige Gemeindevertretung gefasst ist und
- ein
Kooperationsvertrag zum gemeinsamen FNP geschlossen ist.
Die Kosten für die
Änderung der FNP der Gemeinde Teichland werden voraussichtlich ca. 60.000 €
-brutto- betragen und sind mit max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
förderfähig.
Die Bedeutung der
FNP-Änderung und das Änderungsverfahren mit allen Rahmen-bedingungen werden in
der Sitzung näher erläutert.
Die Gemeinde wird
gebeten, sich grundlegend zur Änderung der FNP zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland/Gatojce beschließt, den Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern und der künftigen Entwicklung anzupassen.
Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt,
- das förmliche Änderungsverfahren vorzubereiten sowie
- den Entwurf eines Kooperationsvertrages für einen gemeinsamen FNP auszuarbeiten
und der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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