Sachdarstellung:
Die Gemeinde ist
gemäß Gesetz zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Mitglied im
Gewässerverband Spree-Neiße und ist folglich zur Abgabe eines
Verbandsbeitrages verpflichtet.
Das Amt Peitz
erhebt im Auftrag der Gemeinde Teichland gemäß ihrer Satzung dementsprechende
Gewässerunterhaltungsgebühren.
Aus formellen Gründen ist es notwendig, die Satzung der Gemeinde Teichland/Gatojce zur Umlage an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge für das kommende Jahr 2022 neu zu beschließen.
Der Gemeindevertretung Teichland wird empfohlen, die o.g. Satzung zum 01.01.2022 neu zu beschließen.
Anlage
-
Satzung der Gemeinde Teichland/Gatojce
zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden
Verbandsbeiträge
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die beigefügte Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband zu entrichtenden Verbandsbeiträge zum 01.01.2022.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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55201.3002/43210000 |
3610 |
ET |
2022 |
12.800,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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