Betreff
Grundsatzbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Jänschwalde/ Janšojce
Vorlage
Jae/BA/100/2021
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Gemäß § 1 Baugesetzbuch hat die Gemeinde einen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die Entwicklung und Ordnung ihres Gemeinde-gebietes erforderlich ist.

Der FNP stellt die Art der Flächennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, die sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergeben, in den grundsätzlichen Zügen dar. Er gibt Auskunft über mögliche Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrs-flächen und Grünanlagen. Der FNP ist die Grundlage, auf der Bebauungspläne entstehen. Er dient als Entscheidungsgrundlage für  weiterführende Fachplanungen, u.a. auch für Begründungen bei der Beantragung von Fördermitteln für einzelne Bauvorhaben. 

 

Grundlage für bisherige Entscheidungen sind folgende vorbereitende Bauleitpläne:

FNP Drewitz, seit 15.04.2003 rechtswirksam

FNP Grießen, seit 11.04.2003 rechtswirksam

FNP Jänschwalde, seit 07.04.2003 rechtswirksam in Verbindung mit der

1. Änderung (Photovoltaik), seit 01.03.2012 rechtswirksam und der

2. Änderung (Industrie- und Gewerbepark) mit Feststellungsbeschluss vom 09.09.2021, zurzeit im Genehmigungsverfahren

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, u.a. im Zusammenhang mit dem Strukturwandel aufgrund des Kohleausstiegs, sind die Bauleitplanungen für die künftige Entwicklung der Gemeinden, besonders der unmittelbar Betroffenen, zu überarbeiten.

 

Für die Aufstellung und Änderung von FNP hat das Land ein Programm aufgelegt, wonach bis zum 30.03.2022 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden kann.

Voraussetzungen zur Beantragung eines Zuschusses sind, dass

- mindestens zwei amtsangehörige Gemeinden einen gemeinsamen FNP aufstellen,

- ein Aufstellungsbeschluss durch die jeweilige Gemeindevertretung gefasst ist und

- ein Kooperationsvertrag zum gemeinsamen FNP geschlossen ist.

Die Kosten für die Änderung der FNP der Gemeinde Jänschwalde werden voraussichtlich ca. 60.000 € -brutto- betragen und sind mit max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.

 

Die Bedeutung der FNP-Änderung und das Aufstellungsverfahren mit allen Rahmenbedingungen werden in der Sitzung näher erläutert.

Die Gemeinde wird gebeten, sich grundlegend zur Änderung der FNP zu positionieren. 

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Jänschwalde/ Janšojce beschließt, die Flächennutzungspläne (FNP) zu ändern und der künftigen Entwicklung anzupassen.

Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, 

- das förmliche Änderungsverfahren vorzubereiten sowie

- den Entwurf eines Kooperationsvertrages für einen gemeinsamen FNP auszuarbeiten

und der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung