Betreff
Beschluss zur Aufgabenübertragung (Trägerwechsel) der Kita "Spatzennest" von der Gemeinde Teichland/Gatojce zum Amt Peitz/Picnjo
Vorlage
Tei/BAD/110/2021
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 

Um zukünftig schneller und flexibler auf personelle Notsituationen reagieren zu können, beantragt die Gemeindevertretung Teichland den Trägerwechsel der Kita „Spatzennest“ Teichland von der Gemeinde Teichland zum Amt Peitz.

 

Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 KVerf Bbg erfüllt das Amt Peitz eine einzelne Selbstverwaltungsaufgabe der amtsangehörigen Gemeinden nur dann an deren Stelle, wenn die Gemeindevertretungen mehrerer Gemeinden des Amtes die Aufgabe auf das Amt übertragen haben. Eines Annahmebeschlusses des Amtsausschusses bedarf es nicht. Laut der Erläuterung Nr. 8.2 zum § 135 KVerf Bbg erfolgt die Übertragung, wenn mindestens zwei Gemeindevertretungen von Gemeinden desselben Amtes einen inhaltsgleichen Beschluss fassen.

 

Die Gemeinde Jänschwalde und die Stadt Peitz haben bereits in 2014 eine positive Empfehlung zur Übergabe der Trägerschaft der Kita „Lutki“ und der Kita „Sonnenschein“ an das Amt Peitz formuliert. Die Übernahme hat sich bewährt. Es können folgende positive Auswirkungen genannt werden.

 

  • Das Kita-Personal ist flexibler einsetzbar bei vorhersehbaren personellen Notsituationen.
  • Das Amt Peitz kann schneller angemessen auf solche Situationen reagieren.
  • Ermöglicht die Abordnung von Erzieher*innen aus Kitas mit Personalüberhang bei personellen Engpässen zur Unterstützung der anderen Kitas (für gewisse Zeiträume).
  • Dies ermöglicht einen sparsameren Umgang mit den personellen Ressourcen.
  • Die Anordnung von Mehrarbeit kann verringert werden.
  • Kündigungen und damit verbundene Abfindungsansprüche können vermieden werden, wenn in der einen Kita langfristig kein Personal mehr benötigt wird, aber dafür in einer anderen Kita. Personal kann in diesen Fällen versetzt werden.

 

 

 

 

  • Es gibt keine nachteiligen Änderungen für das Kita-Personal (TVöD gilt weiterhin).
  • Anträge zu Ermessensentscheidungen können unbürokratisch bearbeitet werden (z. B. Teil-/erlass Elternbeitrag bei 3-wöchiger Kur).
  • Es gibt nur noch eine gemeinsame Satzung (Satzungstext).
  • Jede Kindertagesstätte hat weiterhin ihren eigenen Kita-Ausschuss (§ 7 KitaG Bbg).
  • Es gibt keine Veränderungen für die Eltern.
  • Der Einfluss der Gemeinde Teichland auf die Kita bleibt durch den Amtsausschuss erhalten, da nur die Mitglieder stimmberechtigt sind, deren Gemeinde von der Übertragung betroffen ist. (§§ 135 Abs. 5 Satz 3 KVerf Bbg).

 

Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Peitz und der übertragenden Gemeinde.

 

Die beim Amt Peitz entstehenden Kosten werden in Form eines jährlichen Kita-Kosten-Beitrages auf die übertragende Gemeinde umgelegt. Der Kita-Kosten-Beitrag wird anhand der tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Übertragung der Aufgabe (Trägerwechsel) der Kita „Spatzennest“ Teichland/Gatojce gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 KVerf Bbg von der Gemeinde Teichland/Gatojce zum Amt Peitz/Picnjo zum 01.01.2022.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung