Betreff
Beschluss zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für die Stadt Peitz/Picnjo
Vorlage
SP/BA/187/2021
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 1 Baugesetzbuch hat die Gemeinde einen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen, sobald und soweit es für die Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebietes erforderlich ist. 

Der FNP stellt die Art der Flächennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, die sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergeben, in den grundsätzlichen Zügen dar. Er gibt Auskunft über mögliche Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrs-flächen und Grünanlagen. Der FNP ist die Grundlage, auf der Bebauungspläne entstehen.

Er dient als Entscheidungsgrundlage für weiterführende Fachplanungen, u.a. auch für Begründungen bei der Beantragung von Fördermitteln für einzelne Bauvorhaben.

 

Grundlage für bisherige Entscheidungen war der Entwurf eines Flächennutzungsplanes der Stadt Peitz (Stand 1996) und das Amtsentwicklungskonzept, das das Amt Peitz 1996 und 2001 gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet hatte.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, u.a. im Zusammenhang mit dem Strukturwandel aufgrund des Kohleausstiegs, sind die Bauleitplanungen für die künftige Entwicklung der Gemeinden zu überarbeiten.

 

Für die Aufstellung von FNP hat das Land ein Programm aufgelegt, wonach bis zum 30.03.2022 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden kann. 

Voraussetzungen zur Beantragung eines Zuschusses sind, dass 

- mindestens zwei amtsangehörige Gemeinden einen gemeinsamen FNP aufstellen, 

- ein Aufstellungsbeschluss durch die jeweilige Gemeindevertretung gefasst ist und 

- ein Kooperationsvertrag zum gemeinsamen FNP geschlossen ist. 

Die Kosten für den FNP der Stadt Peitz werden voraussichtlich ca. 60.000 € -brutto- betragen und sind mit max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. 

 

Das Aufstellungsverfahren mit den Rahmenbedingungen wurde dem BVUA in den Sitzungen am 01.10.2020, 27.05.2021 und 16.09.2021 erläutert und darüber beraten.

Der BVUA hat der Aufstellung eines FNP zugestimmt.

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/ Picnjo beschließt die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für ihr Gemeindegebiet.

2.    In Vorbereitung des Fördermittelantrages wird die Verwaltung des Amtes Peitz beauftragt, den Entwurf eines Kooperationsvertrages auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplänen der nächsten Jahre einzuplanen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

51101.2004/ 54315300

2605

AW

(ca. 80% Förderung)

2022-2025

ca. 60.000

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung