Sachdarstellung:

In der Stadt Peitz/Picnjo werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo am 11.07.20212 erhoben.

 

Im Zusammenhang mit der Aktualisierung Friedhofssatzung der Stadt Peitz/Picnjo und um der gesetzlichen Forderung des Kommunalabgabengesetztes Brandenburg, das eine Neukalkulation von Benutzungsgebühren im Abstand von 2 Jahre vorsieht Rechnung zu tragen, ist eine aktuelle kostendeckende Kalkulation erforderlich und eine Anpassung der Gebühren notwendig.

 

Die rechtlichen Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die Kosten, wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.

 

Es sind folgende wesentliche Änderungen vorgesehen:

 

Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen, wurde die Gebühr zur Nutzung der Trauerhallen auf den Friedhöfen Triftstraße und Dammzollstraße vereinheitlicht.

 

Weiterhin wurden die bisherigen Allgemeingebühren in der Erwerbsgebühr zusammengeführt. Dies hat zur Folge, dass der Verwaltungsaufwand aufgrund des Wegfalles mehrerer Arbeitsschritte deutlich verringert wird.  

 

Die Stadt Peitz/Picnjo hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht, ist jedoch erlaubt.

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo hat in der Vorberatung am 06.09.2021 grundsätzlich empfohlen, die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz/Picnjo zu beschließen. Dabei sollen jedoch zunächst nur 80 % der umlagefähigen Kosten angesetzt werden. Zukünftig sollen die Benutzungsgebühren wie vorgesehen im Abstand von 2 Jahren neukalkuliert werden.

 

Anlagenverzeichnis:

1.      Reinfassung Friedhofsgebührensatzung 80 %

2.      Kalkulation Stand 26.08.2021

3.      Zusammenfassung Kalkulation 100 % - 80 %

4.      Gebührengegenüberstellung alt und neu 80 %

5.      Deckungsgrad der Vorjahre

6.      aktuelle Friedhofsgebührensatzung vom 11.07.2012

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz/Picnjo entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses der Stadt Peitz/Picnjo vom 06.09.2021.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

55301.2001, 2002

2211

 

ab 2022

je Grab/Beisetzung

55311.2602, 2603

2211

 

ab 2022

je Nutzung

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung