Sachdarstellung:
In der Stadt
Peitz/Picnjo werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung,
beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo am
11.07.20212 erhoben.
Im Zusammenhang
mit der Aktualisierung Friedhofssatzung der Stadt Peitz/Picnjo und um der
gesetzlichen Forderung des Kommunalabgabengesetztes Brandenburg, das eine
Neukalkulation von Benutzungsgebühren im Abstand von 2 Jahre vorsieht Rechnung
zu tragen, ist eine aktuelle kostendeckende Kalkulation erforderlich und eine Anpassung
der Gebühren notwendig.
Die rechtlichen
Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der
Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der
Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die
Kosten, wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche
Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an
der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.
Es sind folgende
wesentliche Änderungen vorgesehen:
Um dem
Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen, wurde die Gebühr zur Nutzung der
Trauerhallen auf den Friedhöfen Triftstraße und Dammzollstraße vereinheitlicht.
Weiterhin wurden
die bisherigen Allgemeingebühren in der Erwerbsgebühr zusammengeführt. Dies hat
zur Folge, dass der Verwaltungsaufwand aufgrund des Wegfalles mehrerer
Arbeitsschritte deutlich verringert wird.
Die Stadt
Peitz/Picnjo hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen,
soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen,
soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Berücksichtigung sozialer
Gesichtspunkte, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht, ist jedoch
erlaubt.
Der
Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo hat in der
Vorberatung am 06.09.2021 grundsätzlich empfohlen, die Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Peitz/Picnjo zu beschließen. Dabei sollen jedoch zunächst nur 80 %
der umlagefähigen Kosten angesetzt werden. Zukünftig sollen die
Benutzungsgebühren wie vorgesehen im Abstand von 2 Jahren neukalkuliert werden.
Anlagenverzeichnis:
1. Reinfassung
Friedhofsgebührensatzung 80 %
2. Kalkulation
Stand 26.08.2021
3. Zusammenfassung
Kalkulation 100 % - 80 %
4. Gebührengegenüberstellung
alt und neu 80 %
5. Deckungsgrad der
Vorjahre
6. aktuelle
Friedhofsgebührensatzung vom 11.07.2012
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Peitz/Picnjo beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt
Peitz/Picnjo entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses der Stadt
Peitz/Picnjo vom 06.09.2021.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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55301.2001,
2002 |
2211 |
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ab 2022 |
je Grab/Beisetzung |
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55311.2602,
2603 |
2211 |
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ab 2022 |
je Nutzung |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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