Sachdarstellung:
Wie schon in der letzten Gemeindevertretersitzung besprochen, befindet sich der Pastwaweg in keinen guten baulichen Zustand und trotzdem wird dieser von vielen Verkehrsteilnehmern als Abkürzung zw. der Cottbuser Straße und der Heinersbrücker Straße genutzt. Die Verkehrsteilnehmer fahren häufig mit überhöhter Geschwindigkeit, was den geschotterten Weg weiter in Mitleidenschaft zieht und zum anderen das Unfallrisiko im Bereich der Bebauung erhöht. Auch die erhöhte Staubbelastung, für die Anwohner, soll durch die Durchfahrtbeschränkung gelindert werden.
Die Verkehrsbehörde des Landkreises ist der Auffassung, dass zum Gemeingebrauch einer Straße auch die Möglichkeit zur (durchgängigen) Befahrung gehört und das mit der geplanten Aufstellung einer Umlaufsperre ein auf Dauer eingeschränkter Gemeingebrauch der Straße entsteht. Somit müsste, gemäß § 8 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG), eine Teileinziehung für diese Straße verfügt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Jänschwalde beschließt die Einleitung
einer Teileinziehung, für die Beschränkung einer durchgängigen Befahrung, der
Gemeindestraße „Pastwaweg“ (Flur 2 / Flurstück 278 und 279 sowie Flur 3 /
Flurstück 133).
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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