Sachdarstellung:
In der Gemeinde Drehnow/Drjenow werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung,
beschlossen von der Gemeindevertretung Drehnow/Drjenow am 29.10.2002 erhoben.
Im Zusammenhang
mit dem derzeitigen Haushaltssicherungskonzept und um der gesetzlichen
Forderung des Kommunalabgabengesetztes Brandenburg, das eine Neukalkulation von
Benutzungsgebühren im Abstand von 2 Jahre vorsieht Rechnung zu tragen, ist eine
aktuelle kostendeckende Kalkulation erforderlich und eine Anpassung
der Gebühren notwendig.
Die Gemeinde hat
die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar
und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, soweit die
sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Berücksichtigung sozialer
Gesichtspunkte, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht, ist jedoch
erlaubt.
Die rechtlichen
Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der
Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der
Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die
Kosten, wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche
Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an
der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.
In den
Vorberatungen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Drehnow/Drjenow
wurden der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung gemäß Anlage 1 mit den neu
kalkulierten Gebühren erläutert.
Es sind folgende
wesentliche Änderungen vorgesehen:
Die Nutzungszeit
für „Wahlgrabstätten
für Erdbeisetzungen“ soll auf 25 Jahre herabgesetzt werden. Diese
Veränderung wirkt sich begünstigend auf die zu zahlenden Bewirtschaftungskosten
aus. Bei bereits bestehenden Grabstätten richtet sich die Nutzungszeit
weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.
Weiterhin wird
nun der Gebührentatbestand des „Wiedererwerbs (Verlängerung) von
Nutzungsrechten“ aufgenommen.
Die Gebühr für
die Grabstelleneinrichtung, welche auch bisher in dem Gebührentatbestand
„Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten“ enthalten war, soll zukünftig
nicht mehr nach der Größe der jeweiligen Grabstätte bemessen werden.
Hintergrund dessen ist, dass die Kosten, die mit der Grabstelleneinrichtung
verbunden sind, unabhängig von der Größe einer Grabstätte entstehen. Demnach
ist die Grabstelleinrichtungsgebühr bei allen Wahlgrabstätten gleich hoch.
Eine erhebliche
Neuerung ist, dass die Gebühr für die Friedhofsunterhaltung (also für Wasser,
Grünpflege, Müll, Reparaturen etc.) nicht mehr jährlich erhoben wird, sondern einmalig
mit dem Erwerb für die gesamte Nutzungszeit. Damit verringert sich der
Verwaltungskostenanteil maßgeblich. Für die bereits bestehenden Gräber wird den
nutzungsberechtigten Personen ein Wahlrecht eingeräumt, ob weiterhin die
jährliche Unterhaltungsgebühr gezahlt oder für den Restzeitraum eine einmalige,
ermäßigte Gebühr entrichtet werden soll.
Weiterhin soll
die Gebühr für die Bestattung in eine Grabstätte eigenständig dargestellt
werden. Bisher wurde die Bestattungsgebühr innerhalb der Gebühr für den Erwerb
eines Nutzungsrechtes an Grabstätten mit erhoben. Dies soll jedoch zukünftig
ebenfalls unabhängig von der Art bzw. Größe der Grabstätte erfolgen. Somit kann
dann jede einzelne Bestattung mit einer einheitlichen Gebühr belegt werden, was
besonders zum Tragen kommt, wenn in eine Wahlgrabstätte mehrere Bestattungen
innerhalb einer Nutzungsdauer erfolgen.
Bei Bestattungen in eine Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird gemäß der Empfehlung der Gemeindevertretung auf die Bestattungsgebühr verzichtet.
Anlagenverzeichnis:
- Reinfassung Friedhofsgebührensatzung
- aktuelle Friedhofsgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Drehnow/Drjenow beschließt die
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Drehnow/Drjenow.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja: |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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