Betreff
Beschluss zur Aufhebung der zusätzlichen Stützung des Essengeldes durch die Stadt Peitz
Vorlage
SP/OA/127/2011
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:



Bundestag und Bundesrat haben am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen verabschiedet. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Ein Bestandteil hiervon ist das Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 28 SGB II

für Kinder und Jugendliche. Hierzu zählt auch der Bereich der Mittagsverpflegung.



Der Leistungsumfang für die Mittagsverpflegung umfasst den durchschnittlichen Essengeldbeitrag abzüglich 1,00 € Eigenanteil / Mahlzeit für die Eltern.



Der Besuch der Kinder in der Kindertagesstätte bzw. der allgemein- oder berufsbildenden Schule ist Voraussetzung. Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern bei ihrem zuständigen Fallmanager. Die Leistung erfolgt mittels Aushändigung eines Gutscheines an die Eltern.



Zur Zeit stützt die Stadt Peitz gemäß § 17 Kita-Gesetz das Essengeld wie folgt:



Portionspreis Stützung Stadt Peitz Elternanteil



1,90 € 0,50 € 1,40 €



Die Eltern, die anhand ihres Einkommens beim Mindestbeitrag eingestuft werden, erhalten durch die Stadt Peitz eine zusätzliche Stützung des Essengeldes in Höhe von 0,30 €.



Portionspreis Gesamtstützung Stadt Peitz Elternanteil geringes EK



1,90 € 0,80 € 1,10 €



Diese zusätzliche Stützung durch die Stadt Peitz in Höhe von 0,30 € ist nicht mehr gerechtfertigt, da der Elternanteil durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes ohnehin mit 1,00 € / Mahlzeit gesetzlich festgelegt ist.



Durch die zusätzliche Stützung würde sich ein finanzieller Vorteil für das Jobcenter Landkreis Spree-Neiße ergeben, da der Stadt Peitz mit Abzug des Eigenanteils aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 1,00 € nur noch 0,10 € zu erstatten wären. Berücksichtigt man nur die Stützung gemäß Kita-Gesetz, in diesem Fall in Höhe von 0,50 €, sind mit Abzug des Eigenanteils in Höhe von 1,00 € mithin 0,40 € durch den Landkreis Spree-Neiße zu erstatten.



Gemäß § 12 der Beitragssatzung der Stadt Peitz für die Inanspruchnahme von kommunalen Kinderbetreuungsleistungen in der Kita „Sonnenschein“ Peitz wird die Höhe des Beitrages zur Versorgung mit Essen jeweils durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Peitz festgelegt.





Das Fachamt empfiehlt, keine zusätzliche Stützung, in diesem Fall in Höhe von 0,30 €, beim Essengeld durch die Stadt Peitz für Eltern mit Einstufung beim Mindestbeitrag zu gewähren.



Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Vereine befürwortet die Empfehlung des Fachamtes.





Anlagenverzeichnis:



- Übersicht zum Bildungs- und Teilhabepaket





Beschlussvorschlag:



Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Aufhebung der zusätzlichen Stützung des Essengeldes für Eltern mit Einstufung beim Mindestbeitrag ab dem 01.07.2011.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

36501.2001.44231000

2205

ET

2011

800,00






Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung