Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung Drachhausen hat in öffentlicher Sitzung am 08.10.2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Wohnbebauung und eine gewerblich genutzte Lagerhalle in der Gemeinde Drachhausen beschlossen.
Initiatoren der Planung sind die Herren Jürgen und Lars Guttke, die damit die Grundlagen und Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und gewerblich genutzte Lagerhalle auf derzeit zum Außenbereich gehörenden Flächen schaffen wollen.
Auf Grundlage des § 11 BauGB „Städtebaulicher Vertrag“ kann die Gemeinde einem Vorhabenträger die Erarbeitung des Bebauungsplanes auf dessen Kosten übertragen.
Im vorliegenden Vertragsentwurf wird insbesondere auf Inhalt, Umfang und Zielstellung des Bebauungsplanes eingegangen, das Plangebiet und die Kostenübernahme werden geregelt.
Die Gemeindevertretung Drachhausen wird um Zustimmung zum vorliegenden Vertragsentwurf gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Vertragsentwurf Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt den städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Flurstücks 132 und des Flurstücks 201 der Flur 5, Gemarkung Drachhausen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |