Betreff
Beschluss über den Antrag zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt
Vorlage
SP/BA/108/2011
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 16.10./ 27.12.2010 stellt der Eigentümer des im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücks den Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.



Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen der ehem. B 97 und der ehem. Eisenbahn“ (Gewerbegebiet Gubener Vorstadt). Nach Rücksprache mit dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße sind Photovoltaikanlagen grundsätzlich auch im Gewerbegebiet zulässig, da es sich um gewerbliche Anlagen handelt (Gewinnerzielung durch den Verkauf an Strom). Die Anlage muss sich an die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes halten.



Gemäß Bebauungsplan ist entlang der Erschließungsstraßen im Bereich der vorderen Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie eine 8 m tiefe private Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen. Diese ist nach dem Grünordnungsplan zu bepflanzen, ausgenommen die jeweilige Grundstückseinfahrt. Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des B-Planes im Einzelfall befreit werden, wenn die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Zum wirtschaftlichen Betreiben der Anlage sind Verschattungen zu vermeiden, sodass im vorliegenden Fall Anpflanzungen störend wirken. Die Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes treffen hier zu.

Für die gemäß B-Plan anzupflanzenden Bäume und Sträucher wird seitens der Stadt Peitz eine Ersatzfläche angeboten.



Das Grundstück liegt direkt hinter dem Grünschutzgürtel, der als Abgrenzung zwischen der Wohnbebauung Gubener Straße und den Gewerbeflächen angelegt wurde.

Zum wirtschaftlichen Betreiben der Anlage sind Verschattungen zu vermeiden, sodass folgende Veränderungen auf den angrenzenden öffentlichen Flächen erforderlich werden.

1. Umsetzung der beiden Lichtmaste auf die andere Straßenseite

2. Der angrenzende Grüngürtel sollte in der Höhe auf 3 m begrenzt werden; dazu sind Schnittmaßnahmen an bestehenden Bäumen und Sträuchern erforderlich.

Die Kosten trägt der Antragsteller, er kommt auch für etwaige Ersatzpflanzungen auf.



Der Grünschutzgürtel wurde 2000 mit Fördermitteln aus dem Programm „Gemeinschaftsinitiative Interreg III“ angelegt. Die Zweckbindung der geförderten Maßnahme beträgt 15 Jahre. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber steht der Errichtung der Photovoltaikanlage und dem Verschnitt des Grüngürtels seinerseits nichts entgegen.



Der Sachverhalt wurde mit dem Gewerbe- und Tourismusausschuss in der Sitzung am 16.03.2011 beraten. Die Ausschussmitglieder empfehlen der Stadtverordnetenversammlung, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.



Anlagenverzeichnis:

Lageplan

Ausschnitt aus dem B-Plan



Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt,

  1. dem Antrag auf Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstück im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt zuzustimmen.

  2. der Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes für das Vorhaben zuzustimmen. Auf das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Erschließungsstraßen wird verzichtet. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die gemäß B-Plan anzupflanzenden Bäume und Sträucher eine Ersatzfläche zuzuweisen.

  3. die Kosten zur Umsetzung der beiden Lichtmaste sowie zum erforderlichen Rückschnitt des angrenzenden Grüngürtels sind vom Antragsteller zu tragen.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung