Sachdarstellung: Für die Nutzung des Gemeindehauses und Gemeindesaals Heinersbrück gibt es eine gültige Satzung aus dem Jahr 2002. Diese wurde nun entsprechend beigefügter Anlage 1 aktualisiert und den geänderten Nutzungsbedingungen der Gebäude angepasst.
Für die Erhebung der Entgelte wird eine gesonderte Regelung getroffen.
Die Gemeindevertreter werden gebeten die neue Satzung zu beschließen.
Die bisher gültige Satzung wird mit In-Kraft-Treten der neuen Satzung aufgehoben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzung für die Benutzung des Gemeindehauses und Gemeindesaals Grötsch in der Gemeinde Heinersbrück.
Anlage 2: Nutzungsvertrag für die Benutzung des Gemeindehauses und Gemeindesaals Grötsch in der Gemeinde Heinersbrück.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für die Benutzung des Gemeindehauses und Gemeindesaals Grötsch in der Gemeinde Heinersbrück. Die bestehende Satzung wird mit In-Kraft-Treten dieser Satzung aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |