Betreff
Beschluss zur Satzung des Amtes Peitz/Amt Picjno zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle (Elternbeitragssatzung)
Vorlage
AP/BAD/063/2021
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung:

 

Im Zusammenhang mit diversen Klagen von Eltern gegen Elternbeitragssatzungen verschiedenster Kommunen, aufgrund von Änderungen im Kindertagesstättengesetz (KitaG) und das in Kraft getretene Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz), ist die Anpassung der Elternbeitragskalkulation und der Elternbeitragssatzung notwendig.

 

In den Gesetzesänderungen ist unter anderem die Befreiung vom Elternbeitrag für Vorschulkinder, für Sozialleistungsbezieher und Geringverdienern enthalten. Die neuen Regelungen müssen in die Elternbeitragssatzungen einfließen. Hierfür wurde zunächst im § 24 KitaG eine Frist bis zum 31.07.2020 festgelegt. Diese Frist wurde aufgrund der COVID 19-Pandemie auf den 31.07.2021 verlängert.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Empfehlungen zur Elternbeitragskalkulation und der Elternbeitragssatzung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) wurden die umlagefähigen Platzkosten der Kitas im Amt Peitz berechnet, eine Musterelternbeitragssatzung erarbeitet und eine Elternbeitragstabelle vorbereitet.

 

Satzung gültig seit

aktueller Höchstbeitrag

umlagefähige Platzkosten

empfohlener Höchstbeitrag

Mindereinnahmen pro Jahr

Veränderung Elternbeitrag pro Monat

01.01.2015

318,10 €

400,00 €

300,00 €

ca. – 26,00 €*

Ø – 0,44 €*

 

* Hinweis:

Es handelt sich nur um eine Schätzung der Haushalsauswirkungen anhand von Einkommensverhältnissen von 2018/ 2019. Elternbeiträge unterliegen starken, unvorhergesehenen Schwankungen aufgrund von Änderungen der Familienverhältnisse, Einkommensverhältnisse oder durch Gesetzesänderungen. Zudem sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar.

 

Dem Amtsausschuss des Amtes Peitz wird empfohlen die Elternbeitragssatzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Nach Beschluss wird das Einvernehmen gemäß § 17 Abs. 3 KitaG mit dem Landkreis Spree-Neiße hergestellt.

 

Anlagenverzeichnis:

 

·      Elternbeitragssatzung mit Elternbeitragstabelle

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung des Amtes Peitz/Amt Picjno zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle (Elternbeitragssatzung)

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

36501.1000.43210000

1224

ET

2021

ca. – 10,00

36501.1000.43210000

1224

ET

2022

ca. – 26,00

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung