Sachdarstellung:
Die Gemeinde ist
gemäß Gesetz zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Mitglied im
Gewässerverband Spree-Neiße
und ist dementsprechend zur Abgabe eines Verbandsbeitrages verpflichtet. Bisher
wurde die Zahlung dieses Beitrages über die Kalkulation der Hebesätze der
Grundsteuer A und B der Gemeinde abgedeckt. Entsprechend der Auflage der Kommunalaufsicht
für den aktuellen Haushalt 2020/2021 soll in Abstimmung mit dem Bürgermeister
die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden
Verbandsbeiträge neu beschlossen werden, um den jährlich zu entrichtenden
Verbandsbeitrag zu begleichen, ohne die Hebesätze für die Grundsteuer nach oben
korrigieren zu müssen. Dabei liegt der Vorteil vor allem in der
Kostentransparenz und Nachvollziehbarkeit für die Umlageschuldner.
Das Amt Peitz
erhebt im Auftrag der Gemeinde Heinersbrück gemäß ihrer Satzung Gewässerunterhaltungsgebühren.
Auf Grundlage der Verordnung zur Bemessung der Beiträge für die
Gewässerunterhaltungsverbände (Beitragsbemessungsverordnug - BBV) wurde die
Satzungen des o.g. Gewässerverbandes novelliert. Gemäß der BBV bestimmen sich
die Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände nicht mehr ausschließlich
nach der Größe der Flächen, sondern auch der
Nutzungsartengruppe, der die Flächen im Liegenschaftskataster zugeordnet sind.
Die Nutzungsartengruppen werden drei verschiedenen Vorteilsgebietstypen
zugeteilt, für welche individuelle Beitragsbemessungsfaktoren angewandt werden
(siehe Anlage zur Satzung).
Gemäß Umlagenkalkulation ergeben
sich folgende Umlagemaßstäbe:
Vorteilsgebietstyp |
Beitragsbemessungsfaktor |
Umlagesatz
pro Quadratmeter |
1) Siedlung/Verkehr |
2,0 |
0,001826
€ |
2) Landwirtschaft |
1,0 |
0,000913
€ |
3) Wald |
0,5 |
0,0004565
€ |
Der Gemeindevertretung Heinersbrück wird empfohlen, die o.g. Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 neu zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
- Satzung der Gemeinde Heinersbrück/Móst zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2021.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
55201.7002/43210000 |
7612 |
ET |
2021 |
10.000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||