Betreff
Beschlussvorlage zur Satzung der Gemeinde Heinersbrück zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge
Vorlage
Hei/BA/047/2021
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

 

Die Gemeinde ist gemäß Gesetz zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Mitglied im Gewässerverband Spree-Neiße und ist dementsprechend zur Abgabe eines Verbandsbeitrages verpflichtet. Bisher wurde die Zahlung dieses Beitrages über die Kalkulation der Hebesätze der Grundsteuer A und B der Gemeinde abgedeckt. Entsprechend der Auflage der Kommunalaufsicht für den aktuellen Haushalt 2020/2021 soll in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge neu beschlossen werden, um den jährlich zu entrichtenden Verbandsbeitrag zu begleichen, ohne die Hebesätze für die Grundsteuer nach oben korrigieren zu müssen. Dabei liegt der Vorteil vor allem in der Kostentransparenz und Nachvollziehbarkeit für die Umlageschuldner.

Das Amt Peitz erhebt im Auftrag der Gemeinde Heinersbrück gemäß ihrer Satzung Gewässerunterhaltungsgebühren. Auf Grundlage der Verordnung zur Bemessung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände (Beitragsbemessungsverordnug - BBV) wurde die Satzungen des o.g. Gewässerverbandes novelliert. Gemäß der BBV bestimmen sich die Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände nicht mehr ausschließlich nach der Größe der Flächen, sondern auch der Nutzungsartengruppe, der die Flächen im Liegenschaftskataster zugeordnet sind. Die Nutzungsartengruppen werden drei verschiedenen Vorteilsgebietstypen zugeteilt, für welche individuelle Beitragsbemessungsfaktoren angewandt werden (siehe Anlage zur Satzung).

 

Gemäß Umlagenkalkulation ergeben sich folgende Umlagemaßstäbe:

 

Vorteilsgebietstyp

Beitragsbemessungsfaktor

Umlagesatz pro Quadratmeter

1) Siedlung/Verkehr

2,0

0,001826 €

2) Landwirtschaft

1,0

0,000913 €

3) Wald

0,5

0,0004565 €

 

 

                                              

Der Gemeindevertretung Heinersbrück wird empfohlen, die o.g. Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 neu zu beschließen.

Anlagenverzeichnis:

 

-          Satzung der Gemeinde Heinersbrück/Móst zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2021.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:        ja

Mittel stehen zur Verfügung

          X

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

55201.7002/43210000

7612

ET

2021

10.000,00

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung