Sachdarstellung:
Die Gemeinde ist gemäß Gesetz zur Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden Mitglied im Gewässerverband Spree-Neiße. Das Amt
Peitz erhebt im Auftrag der Gemeinde Jänschwalde gemäß ihrer Satzung
Gewässerunterhaltungsgebühren.
Auf Grundlage der Verordnung zur Bemessung der Beiträge für die
Gewässerunterhaltungsverbände (Beitragsbemessungsverordnug - BBV) wurde die
Satzungen des o.g. Gewässerverbandes novelliert. Gemäß der BBV bestimmen sich
die Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände nicht mehr ausschließlich
nach der Größe der Flächen, sondern auch der
Nutzungsartengruppe, der die Flächen im Liegenschaftskataster zugeordnet sind. Die Nutzungsartengruppen werden drei verschiedenen
Vorteilsgebietstypen zugeteilt, für welche individuelle
Beitragsbemessungsfaktoren angewandt werden (siehe Anlage zur Satzung). Folglich muss nun auch der im § 5
der Satzung der Gemeinde Jänschwalde zur Umlage der an den Gewässerverband zu
entrichtenden Verbandsbeiträge festgesetzte Umlagesatz angepasst werden.
Gemäß Umlagenkalkulation ergeben
sich folgende Umlagemaßstäbe:
Vorteilsgebietstyp |
Beitragsbemessungsfaktor |
Umlagesatz
pro Quadratmeter |
1) Siedlung/Verkehr |
2,0 |
0,001826
€ |
2) Landwirtschaft |
1,0 |
0,000913
€ |
3) Wald |
0,5 |
0,0004565
€ |
Der Gemeinde entstehen durch den
geänderten Umlagemaßstab keine Kostenbenachteiligungen. Der
Gemeindevertretung Jänschwalde wird empfohlen, die o.g. Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 neu zu
beschließen.
Anlagenverzeichnis:
-
Satzung
der Gemeinde Jänschwalde/Janšojce zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden
Verbandsbeiträge
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2021.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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55201.9002/43210000 |
9613 |
ET |
2021 |
34.000,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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