Sachdarstellung:
Die Gemeinde ist gemäß Gesetz zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Mitglied im Gewässerverband Spree-Neiße sowie im Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“. Das Amt Peitz erhebt im Auftrag der Gemeinde Drachhausen gemäß ihrer Satzung Gewässerunterhaltungsgebühren.
Auf Grundlage der Verordnung zur Bemessung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände (Beitragsbemessungsverordnug - BBV) wurden die jeweiligen Satzungen der o.g. Gewässerverbände novelliert. Gemäß der BBV bestimmen sich die Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände nicht mehr ausschließlich nach der Größe der Flächen, sondern auch der Nutzungsartengruppe, der die Flächen im Liegenschaftskataster zugeordnet sind. Die Nutzungsartengruppen werden drei verschiedenen Vorteilsgebietstypen zugeteilt, für welche individuelle Beitragsbemessungsfaktoren angewandt werden (siehe Anlage zur Satzung). Folglich muss nun auch der im § 5 der Satzung der Gemeinde Drachhausen zur Umlage der an die Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge festgesetzte Umlagesatz angepasst werden.
Gemäß Umlagenkalkulation ergeben
sich folgende Umlagemaßstäbe:
Gewässerverband Spree-Neiße WBV „Nördliche
Spree“
VTG 1, BMS 2,0 = 0,001826 €/m² VTG 1, BMS 2,0 = 0,003472
€/m²
VTG 2, BMS 1,0 = 0,000913 €/m² VTG 2, BMS 1,0 = 0,001736
€/m²
VTG 3, BMS 0,5 = 0,0004565 €/m² VTG 3, BMS 0,5 = 0,000868
€/m²
Der Gemeinde entstehen durch den geänderten Umlagemaßstab keine Kostenbenachteiligungen. Der Gemeindevertretung Drachhausen wird empfohlen, die o.g. Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 neu zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
- Satzung der Gemeinde Drachhausen / Hochoza zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße und den Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“ zu entrichtenden Verbandsbeiträge
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die beigefügte Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße und den Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“ zu entrichtenden Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2021.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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55201.3002/43210000 |
3610 |
ET |
2021 |
12.800,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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