Sachdarstellung:
Der Gemeinde Tauer liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 27 (Gemarkung Tauer, Flur 2 Flurstück 179/2) vor.
Der geplante Neubau ist im südöstlichen Teilbereich des Grundstücks eingeordnet.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Ortslage Tauer.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Demnach ist innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, fügt sich im vorliegenden Fall das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
In der näheren Umgebung ordnen sich die Wohngebäude im nordwestlichen Bereich der Grundstücke, entlang der Hauptstraße, ein. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke befinden sich untergeordnete Nebengebäude und bauliche Anlagen für die Landwirtschaft.
Mit dieser eindeutigen Vorgabe der Einordnung Haupt- und Nebengebäude fügt sich das geplante Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zur vorliegenden Bauvoranfrage zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Ausschnitt aus der Innenbereichssatzung
Lageplan und Ansichten
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 179/2 der Flur 2 in der Gemarkung Tauer nicht herzustellen, da sich die geplante bauliche Anlage nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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