Sachdarstellung:
Für das Vorhaben Errichtung einer Carportanlage auf dem Grundstück in der Gemarkung Turnow, Flur 3, Flurstück 180/2 wurde ein Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/92 Turnow Wohngebiet „Am Kanal“ gestellt. Das sind:
Überschreitung der Baugrenze mit Errichtung der Carportanlage
Zulassung gewerblicher Nutzung (Landschaftsbaufirma als nicht störendes Gewerbe)
Umwandlung der Nutzungsart Wald
Ausweisung der Stellplätze außerhalb der Baugrenze
Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde Befreiungen von Festsetzungen des B-Planes erteilen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack stimmt der beantragten Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/92 Turnow Wohngebiet „Am Kanal“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu / nicht zu* :
Überschreitung der Baugrenze mit Errichtung der Carportanlage
Zulassung gewerblicher Nutzung (Landschaftsbaufirma als nicht störendes Gewerbe)
Umwandlung der Nutzungsart Wald
Ausweisung der Stellplätze außerhalb der Baugrenze
*Nicht zu treffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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