Sachdarstellung:
Mit
der Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
29.06.2018 wurde der § 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und
Jugendlichen“ eingefügt. Dadurch ist eine Anpassung der Hauptsatzung in § 3
notwendig geworden.
Im
Zuge der Anpassung des § 3 der förmlichen Einwohnerbeteiligung wurden weitere,
den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Änderungen, vorgenommen.
Dementsprechend wurde gemäß § 13 (BbgKVerf) der Punkt „Einwohnerbefragungen“
erneuert. Die Hauptsatzung regelt hier die obligatorischen Formen der
Einwohnerbeteiligung. Nähere Reglungen zum Ablauf werden in einer gesonderten
Satzung festgeschrieben.
Weiterhin
wurde gem. §9 Abs. 4 BbgKVerf für Gemeinden im sorbischen/wendischen
Siedlungsgebiet der sorbische/wendische Name in der gesamten Satzung ergänzt.
Ebenfalls
wurden Änderungen in den Amts- und Funktionsbezeichnungen vorgenommen. Für die
genannten Bezeichnungen sind für Frauen die weibliche Form und für Männer die
männliche Form zu verwenden.
Alle
entsprechenden Änderungen sind ROT markiert.
Anlagenverzeichnis:
Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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